Bundesrat will wohnungspolitischen Dialog weiterführen

Bern, 17.12.2014 - Der Bundesrat hat heute von einem weiteren Bericht des wohnungspolitischen Dialogs zwischen Bund, Kantonen und Städten Kenntnis genommen. Dieser enthält eine Reihe von Empfehlungen, die sich vor allem an die Kantone und Gemeinden sowie an gemeinnützige Wohnbauträger richten. Der wohnungspolitische Dialog soll bis Ende 2016 fortgesetzt werden. Wichtiges Thema bleibt die Verdichtung. Der Bundesrat hat heute zudem entschieden, vorerst auf die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu verzichten.

Die Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog", welcher Vertretungen der Städte, der Kantone und des Bundes angehören, hat in der zweiten Phase ihrer Beratungen eine weitere Beurteilung der Situation auf dem Wohnungsmarkt vorgenommen.

Auch wenn in jüngster Zeit Anzeichen für eine Beruhigung auf dem Wohnungsmarkt zu beobachten sind, bestehen nach Ansicht der Arbeitsgruppe vor allem in den attraktiven Regionen weiterhin Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, braucht es ein koordiniertes Vorgehen aller drei staatlichen Ebenen sowie auf jeder Ebene eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die Wohnungsversorgung der finanziell schwächeren Nachfragegruppen und der Personen mit besonderen Bedürfnissen erfordert nach Meinung der Arbeitsgruppe marktergänzende Massnahmen.

Den Kantonen und Gemeinden wird gestützt auf eine Auslegeordnung der Unterstützungsmöglichkeiten unter anderem empfohlen, neben der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auch die Einführung von Subjekthilfen oder raumplanerischen Massnahmen zu prüfen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt auf allen staatlichen Ebenen abzuklären, inwiefern auch gewinnorientierte Investoren im Rahmen der Objekthilfe zu einem verbesserten Wohnungsangebot für wirtschaftlich schwache Nachfrager beitragen könnten. Im Zusammenhang mit der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus plädiert die Arbeitsgruppe für ein Prinzip des „Gebens und Nehmens" und für mehr Transparenz. Sie empfiehlt unter anderem den Gemeinden, Baurechte und die daran geknüpften Bedingungen jeweils öffentlich auszuschreiben.

Beim zentralen Thema Verdichtung schlägt die Arbeitsgruppe Investoren und Planungsfachleuten vor, Konzepte auszuarbeiten, damit das Wohnen in verdichteten Gebieten für breite Bevölkerungsteile attraktiv ist. Weiter plädiert die Arbeitsgruppe dafür zu prüfen, mit welchen Anreizen in Regionen mit schwacher Nachfrage die energetische Sanierung von Wohngebäuden gefördert werden könnte.

Gegen Einführung des Vorkaufsrechts
Gestützt auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in ihrem Zwischenbericht vom 3. Dezember 2013 hatte der Bundesrat am 15. Januar 2014 das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein Vorkaufsrecht der Gemeinden zugunsten des preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus zu prüfen. Der heute vom Bundesrat gutgeheissene Bericht zeigt auf, dass ein solches Vorkaufsrecht nicht marktneutral und überdies mit einem grossen Aufwand bei Gemeinden und Vertragsparteien verbunden wäre. Zudem ist die künftige Marktentwicklung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen unsicherer geworden. Diese Nachteile überwiegen aus Sicht des Bundesrates die Vorteile eines solchen Instruments, das den Gemeinden eine aktivere Boden- und Wohnungspolitik ermöglichen würde.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, das Vorkaufsrecht für Gemeinden vorderhand nicht weiterzuverfolgen. Sofern sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in der nächsten Zeit wider Erwarten zusätzlich anspannen sollte, könnte der Bundesrat auf seinen Entscheid zurückkommen und das WBF beauftragen, auf der Basis des vorliegenden Berichts eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Lancierung eines wohnungspolitischen Dialogs gehörte zu den Massnahmen, die der Bundesrat am 15. Mai 2013 beschloss. Der Bund hat die Arbeitsgruppe in Absprache mit der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV) gebildet; sie wird vom Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) geleitet. Die Vorstände der VDK und des SSV stützen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe und haben sich im Vorfeld skeptisch bezüglich einer Vernehmlassung zu einem allfälligen Vorkaufsrecht geäussert. Die Arbeitsgruppe wird den Dialog weiterverfolgen und dem Bundesrat Ende 2016 erneut einen Bericht abliefern. Zentrales Thema bleibt die Verdichtung. Vertieft diskutiert werden sollen daneben auch Themen wie das Wohnen im Alter, das Wohnen in Tourismus- bzw. Abwanderungsregionen sowie wohnungsbezogene Aspekte der Raumplanung.


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Ernst Hauri, Direktor Bundesamt für Wohnungswesen
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Christoph Niederberger, Generalsekretär VDK
Tel. 032 320 16 44

Martin Tschirren, Stv. Direktor SSV
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