Analyse zu Innovationen im Schienengüterverkehr veröffentlicht

Bern, 17.12.2014 - Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat untersucht, welche Innovationen im Schienengüterverkehr die Verkehrsverlagerung durch die Alpen fördern könnten. In seinem Bericht kommt er zum Schluss, dass die untersuchten Neuerungen nicht spezifisch dem alpenquerenden Verkehr dienen, sondern dem Schienengüterverkehr generell zugute kommen würden. Mit der geplanten Totalrevision des Gütertransportgesetzes sind Fördermöglichkeiten für technische Neuerungen bereits vorgesehen.

Verschiedene technische Neuerungen könnten den Schienengüterverkehr fördern. Dazu gehören beispielsweise die automatische Mittelpufferkupplung, die automatische Bremsprobe oder die Energieversorgung auf den Güterwagen. In einem heute veröffentlichten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass solche Innovationen den Schienengüterverkehr generell fördern könnten. Ein Nutzen ausschliesslich für den alpenquerenden Güterverkehr, wie ihn die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats in einem Postulat im Visier hatte, liess sich nicht ausmachen. Der Bundesrat kommt zudem zum Schluss, dass ein Schweizer Alleingang bei technischen Neuerungen in der Regel nicht zu empfehlen ist, da der Schienengüterverkehr international stark verflochten ist.

Die nötigen Grundlagen zur Förderung der untersuchten Innovationen bestehen bereits oder sind aufgegleist: Mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes, welche voraussichtlich in der Frühlingssession 2015 in den Erstrat kommt, ist eine gesetzliche Basis für die finanzielle Förderung von technischen Neuerungen vorgesehen. Daneben gibt es bundesseitige weitere Fördermittel, zum Beispiel im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms bei der Eisenbahn.


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