Impfstoff und Tamiflu®: zwei wichtige Säulen der Grippepandemievorbereitung in der Schweiz

Bern, 09.06.2006 - Zurzeit steht der Bund in Verhandlungen mit Impfstoffherstellern, um neben dem bereits verfügbaren Tamiflu® einen Impfstoff zur Bekämpfung einer Grippepandemie zu beschaffen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat eine dringende Revision des Epidemiengesetzes gutgeheissen, um Versorgung und Finanzierung dieses Impfstoffs sicherzustellen. Zudem hat der Bundesrat die revidierten Internationalen Gesundheitsvorschriften verabschiedet. Dieses für die internationale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich grundlegende Instrument soll die weltweiten Anstrengungen in Anbetracht des Risikos einer Grippepandemie besser koordinieren.

Die Umsetzung der Massnahmen in Zusammenhang mit der Pandemievorbereitung ist ohne Gesetzesänderung nicht möglich. Eine rechtliche Grundlage ist notwendig, um dem Bund den nötigen Handlungsspielraum für die Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern und zur Regelung der Finanzierung der Impfstoffbeschaffung zu gewähren. An das Parlament wurde eine Botschaft überwiesen, damit die Teilrevision des Epidemiengesetzes in der Parlamentssession im Herbst 2006 behandelt werden kann.

Die Bundes- und Kantonsbehörden treffen seit mehreren Jahren Vorbereitungen, um für den Ausbruch einer Grippepandemie gewappnet zu sein. So verfügt die Schweiz bereits über ein Lager an antiviralen Medikamenten (Tamiflu®), das auch beim Eintreffen des schlimmstmöglichen Szenarios für die Behandlung aller erkrankten Personen, d.h. zwei Millionen Menschen, sowie zum Schutz des Pflegepersonals ausreicht. Der Bund steht in Verhandlungen für die Beschaffung eines Pandemieimpfstoffes für die gesamte Bevölkerung und will dabei die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich nutzen. Über das Ergebnis der Verhandlungen wird informiert, sobald der Bundesrat einen Entscheid getroffen hat. Schliesslich wird der aktualisierte Pandemieplan, der insbesondere die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren des Bundes und der Kantone regelt, noch vor dem Sommer publiziert.

Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, der Arbeitsgruppe Influenza und zahlreichen Fachleuten erarbeitete Schweizerische Pandemieplan diente den Kantonen als Grundlage für die Fertigstellung der kantonalen Aktionspläne. Die Pandemievorbereitung beinhaltet eine breite Zusammenarbeit und Kontaktpflege nicht nur mit allen Akteuren der öffentlichen Gesundheit, sondern auch mit den Partnern anderer Bereiche wie der Wirtschaft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) forderte alle Länder auf, einen solchen Plan vorzubereiten, da innerhalb eines Jahrhunderts infolge des Auftretens eines neuen Grippevirus, gegen das die Weltbevölkerung nicht immun ist, regelmässig zwei bis drei Pandemien ausbrechen.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften treten 2007 in Kraft. Die WHO hat aber die Länder aufgefordert, die Bestimmungen der Vorschriften zur Vogelgrippe und Grippepandemie bereits jetzt gutzuheissen. Dabei geht es vor allem um eine rasche Meldung von Fällen, Hilfe an die Länder bei der Bekämpfung von epidemischen Ausbrüchen und die Kommunikation von wesentlichen Informationen, zu denen auch die Empfehlungen zu den Massnahmen zur Bekämpfung einer Grippepandemie gehören.


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