SVP-Beschwerde gutgeheissen

Bern, 12.12.2014 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde gegen einen Beitrag der Nachrichtensendung "HeuteMorgen" von Radio SRF 1 gutgeheissen. Eine Beschwerde gegen das "Regionaljournal Ostschweiz" vom gleichen Sender hat sie dagegen abgewiesen.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom Freitag beriet die UBI über den Beitrag "Grosse Unternehmen kehren der Schweiz den Rücken", der am 4. April 2014 in der morgendlichen Nachrichtensendung von Radio SRF 1 ausgestrahlt wurde. Im Zentrum stand der beabsichtigte Wegzug von Weatherford aus der Schweiz. Das Unternehmen aus der Rohstoffbranche hatte angekündigt, seinen Geschäftssitz von Zug nach Irland zu verlegen. Dreimal - in der Anmoderation zur Sendung, in der Anmoderation zum Beitrag und auch im eigentlichen Bericht - wurde erwähnt, dass die im Februar angenommene Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" eine Rolle für den Wegzug gespielt habe. Der Beitrag vermittelte den Eindruck, dass sich Radio SRF 1 dabei auf offizielle Verlautbarungen von Weatherford stützte. Darin findet sich jedoch kein Beleg dafür, dass die Masseneinwanderungsinitiative tatsächlich eine wesentliche Rolle für den Wegzug des Unternehmens gespielt hat. Die Zuhörerschaft wurde durch die dreimalige Erwähnung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP als Grund für den Wegzug von Weatherford irregeführt. Der Beitrag hat daher das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die UBI hat die entsprechende Beschwerde der SVP mit 8 : 1 Stimmen gutgeheissen.

Das "Regionaljournal Ostschweiz" von Radio SRF 1 berichtete am 26. Juni 2014 über eine öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts. Es ging dabei um die Frage, ob eine kritische Berichterstattung auf der Website des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT die Persönlichkeit von Novartis und Daniel Vasella verletzt habe. Das Bundesgericht kam mit 3 : 2 Stimmen zum Beschluss, dass dies nicht der Fall war. Die UBI musste heute ihrerseits entscheiden, ob sich die Zuhörerschaft des "Regionaljournals Ostschweiz" zum Radiobeitrag über die Urteilsberatung eine eigene Meinung bilden konnte. Sie stellte zwar Mängel bei der Zusammenfassung der Argumente des Bundesgerichts und namentlich bei der Wortwahl fest. Mit 8 : 1 Stimmen kam die UBI aber zum Schluss, dass diese Mängel den Gesamteindruck nicht massgeblich beeinträchtigen und daher keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots begründeten.

Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung beim Bundesgericht angefochten werden. Bei einer Rechtsverletzung hat die betroffene Veranstalterin die UBI innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft über die getroffenen Massnahmen zur Behebung des Mangels bzw. zur Vermeidung ähnlicher Verletzungen in der Zukunft zu orientieren.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

 


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