Krankenversicherung übernimmt neue Analysen bei Brustkrebserkrankungen

Bern, 09.12.2014 - Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet ab dem 1. Januar 2015 genetische Untersuchungen von Brustkrebsgewebe. Diese helfen beim Entscheid für oder gegen eine Chemotherapie. Zudem werden bei Brustkrebspatientinnen künftig auch die Kosten für verschiedene Brustoperationen übernommen. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden.

Mit genetischen Analysen von Brustkrebsgewebe kann gemäss ersten Studien zuverlässiger beurteilt werden, ob bei einer Brustkrebspatientin eine Chemotherapie sinnvoll ist oder ob ihr diese erspart werden kann. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) übernimmt deshalb ab 1. Januar 2015 die Kosten für diese Untersuchungen. Die Vergütung ist auf drei Jahre befristet, da weiterführende internationale Studien in Gange sind.

Bei Brustkrebspatientinnen bezahlt die Grundversicherung neu auch Teilrekonstruktionen der Brust. Bisher übernahm sie die Kosten nur, wenn die gesamte Brust rekonstruiert werden musste. Diese Änderung trägt dem medizinischen Fortschritt Rechnung: es reicht in immer mehr Fällen aus, nur noch einen Teil der Brust zu amputieren. Gleichzeitig übernimmt die OKP neu auch die Kosten, wenn die gesunde Brust verkleinert werden muss.

Kostenübernahme von Fernüberwachung bei Herzpatienten
Zudem werden künftig die Kosten für die Fernüberwachung von Patientinnen und Patienten mit implantierten kardiologischen Geräten wie Herzschrittmachern oder automatischen Defibrillatoren übernommen. Weil mit Hilfe von Transmittern die Daten der implantierten Geräte direkt an ein Kontrollzentrum übermittelt werden können, müssen die Patientinnen und Patienten weniger oft in die ärztliche Kontrolle. Gleichzeitig kann rascher erkannt werden, wenn die Geräte nicht optimal funktionieren oder die Behandlung angepasst werden muss. Die Fernüberwachung kann die Zahl der Hospitalisationen und die Mortalität senken.

Neben diesen Änderungen erfolgen per 1. Januar 2015 eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), der Mittel- und Gegenständeliste sowie der Analysenliste.


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