WEKO büsst Händler von Türbeschlägen

Bern, 09.12.2014 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Mitglieder eines Händlerkartells im Bereich Türprodukte. Die Händler von Türdrückern, -schlössern und -scharnieren (Türbeschläge) hatten Mindestmargen vereinbart.

Fünf schweizerische Händler von Türbeschlägen trafen sich im Zeitraum zwischen 2002 und 2007 jährlich, um die Einhaltung von Mindestmargen beim Verkauf von Grossmengen von Türbeschlägen zu vereinbaren. Ein weiteres Unternehmen hatte 2007 am jährlichen Kartelltreffen teilgenommen. Die abgesprochenen Mindestmargen betrafen Produkte der Herstellerin Glutz AG und sollten beim Verkauf von Beschlägen an Türverarbeiter wie Schreinereien zum Tragen kommen.

Eine solche Preisabrede stellt ein hartes Kartell dar. Die WEKO hat am 17. November 2014 entschieden, dass diese Abrede unzulässig ist. Sie hat die Händler für Türbeschläge mit insgesamt 185‘500 Franken sanktioniert. Gebüsst  wurden die Fritz Blaser Cie. AG, die Rudolf Geiser AG, die Immer AG, die Unternehmen der Koch-Gruppe sowie die OPO Oeschger AG. Die SFS unimarket AG hatte die Preisabrede als erste Unternehmung bei den Wettbewerbsbehörden angezeigt und profitiert daher von einem vollständigen Sanktionserlass.

Gegen die Herstellerin Glutz AG hat die WEKO das Verfahren eingestellt, da dem Unternehmen kein Kartellrechtsverstoss nachgewiesen werden konnte.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


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