Sanktionen gegenüber Jemen

Bern, 05.12.2014 - Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 Zwangsmassnahmen gegenüber Jemen sowie gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in diesem Staat direkt oder indirekt untergraben, erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2140 (2014) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht um. Die entsprechende Verordnung tritt am 5. Dezember 2014 in Kraft.

Mit der Resolution 2140 (2014) vom 26. Februar 2014 hat der Sicherheitsrat die Sperrung von Vermögenswerten sowie ein Ein- und Durchreiseverbot gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen angeordnet, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Jemen untergraben. Der für Jemen zuständige Sanktionsausschuss hat am 7. November 2014 drei Personen auf die Liste der sanktionierten Personen gesetzt. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Staatschef Ali Abdullah Saleh und um zwei Militärkommandanten.

Mit diesen Massnahmen reagiert der Sicherheitsrat auf die politischen, wirtschaftlichen und humanitären Schwierigkeiten sowie die Sicherheitsprobleme, mit denen Jemen seit der Revolution im Januar 2011 konfrontiert ist. Seither kam es in Jemen zu zahlreichen Demonstrationen und gewalttätigen Zusammenstössen, mit denen die Absetzung des seit 32 Jahren amtierenden Präsidenten Ali Abdullah Saleh sowie die Einsetzung einer demokratischen Regierung erreicht werden sollten. Während des Konflikts nahm der Einfluss von «Al-Qaïda auf der arabischen Halbinsel» (Al-Qaeda in the Arabian Peninsula, AQAP) in gewissen an Saudi-Arabien angrenzenden Gebieten Jemens, über die die Regierung die Kontrolle verloren hatte, stark zu. Im November 2011 wurde Vizepräsident Hadi, der als einziger Kandidat um das Präsidentenamt im Rennen war, für eine befristete Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Er sollte vor allem den Einfluss der AQAP verringern.

Mit der Verordnung vom 5. Dezember 2014 übernimmt der Bundesrat die verbindlichen Bestimmungen der Resolution 2140 (2014). Die beschriebenen Massnahmen treten am 5. Dezember 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.


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