Änderungen am Zulassungsverfahren für Fahrgastschiffe

Bern, 05.12.2014 - Die Sicherheit der Schiffe, die der gewerbsmässigen Personenbeförderung dienen, soll künftig im Zulassungsverfahren risikoorientiert überprüft werden. Der Bund wird mit Stichproben kontrollieren, ob die Unternehmen im Sicherheitsbereich ihre Verantwortung wahrnehmen. Diese Anpassung gehört zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt, die der Bundesrat heute behandelt und für die Vernehmlassung verabschiedet hat.

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) eröffnet. Deren Kernpunkte sind die Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht sowie eines Sicherheitsnachweises im Bereich der gewerblichen Fahrgastschifffahrt.  Die risikoorientierte Sicherheitsaufsicht stellt eine effiziente Überwachung des Zulassungsprozesses von Fahrgastschiffen sicher. Bisher wurden Fahrgastschiffe bei der Zulassung umfassend geprüft. Durch die immer komplexeren Schiffe soll die Prüftätigkeit künftig auf die Bereiche konzentriert werden, die besondere Risiken beinhalten können. Damit erfolgt eine Angleichung an die Eisenbahnen und Seilbahnen, bei denen mit dem neuen System positive Erfahrungen gemacht wurden.

"Röhrli-Test" statt Blutprobe

Mit der angestrebten Teilrevision werden ausserdem die Rechtsgrundlagen für beweissichere Atemalkoholproben geschaffen. Wie im Strassenverkehr soll künftig auch in der Schifffahrt die Fahrfähigkeit grundsätzlich mit einer Atemalkoholprobe - mit dem "Blasen ins Röhrli" - beweissicher überprüft werden können. Bisher musste als Beweis immer eine Blutprobe vorgenommen werden. Blutproben bedeuten jedoch einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeit. Zudem sind sie aufwändig und teuer.


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