Neues Freihandelsabkommen EFTA-Bosnien und Herzegowina

Bern, 03.12.2014 - Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Bosnien und Herzegowina tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Abkommen, dem die Eidgenössischen Räte im März 2014 zugestimmt haben, wird die Zölle auf Industrieerzeugnisse und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte beseitigen beziehungsweise reduzieren. Dieses Abkommen wird zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern beitragen.

Das am 24. Juni 2013 in Trondheim (Norwegen) unterzeichnete Freihandelsabkommen (FHA) wird Ausfuhren mit Schweizer Ursprung den Zugang zum bosnisch-herzegowinischen Markt verbessern und die Nachteile, die sich für die Schweizer Wirtschaftsakteure derzeit im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten aufgrund des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) EU-Bosnien und Herzegowina auf dem bosnisch-herzegowinischen Markt ergeben, so weit wie möglich beseitigen.

Konkret werden ab dem 1. Januar 2015 die meisten bisher von Bosnien und Herzegowina auf Industrieerzeugnisse mit Schweizer Ursprung erhobenen Zölle beseitigt. Die verbleibenden Zölle werden spätestens am 31. Dezember 2016 wegfallen, was die Schweizer Exporteure ab 2017 mit ihren EU-Hauptkonkurrenten gleichziehen lässt. Die Schweiz wird auch in den Genuss von Zollkonzessionen auf einer ganzen Reihe von verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten kommen, die für sie von Interesse sind.

Im Gegenzug beseitigt die Schweiz mit Ausnahme einiger Produkte, die als Futtermittel verwendet werden können, alle Zölle auf Industrieerzeugnisse mit bosnisch-herzegowinischem Ursprung. Zudem gewährt die Schweiz einen präferenziellen Marktzugang für gewisse Landwirtschaftsprodukte, die für Bosnien und Herzegowina von besonderem Interesse sind, namentlich Paprika, Ajvar, Pilze, Oliven sowie Pfirsichen und Nektarinen.

Durch das FHA EFTA-Bosnien und Herzegowina setzt die Schweiz ihre Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und einer Integration der Staaten der Westbalkanregion in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fort, die bereits zum Abschluss des FHA EFTA-Mazedonien (2000), des FHA EFTA-Serbien (2009), des FHA EFTA-Albanien (2009) und des FHA EFTA-Montenegro (2011) geführt hat. 2013 beliefen sich die Schweizer Ausfuhren nach Bosnien und Herzegowina auf 49,6 Millionen Franken gegenüber zirka 74,8 Million Franken Einfuhren.


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