Das Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland tritt per 1. Januar 2015 in Kraft
Bern, 28.11.2014 - Das Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland gewährt diesen mehr betriebliche Flexibilität und stärkt gleichzeitig die Vermittlung schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland. Zudem können neu die berufliche Grundbildung sowie neue Schweizerschulen gefördert werden. Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen, zusammen mit der entsprechenden Verordnung.
Das neue Gesetz optimiert das heutige Fördermodell für die Schweizerschulen im Ausland. So wird bei der Berechnung des Bundesbeitrags neben der Anzahl Schweizer Schülerinnen und Schüler auch die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Auf den bisher vorgeschriebenen Mindestanteil an Schweizerinnen und Schweizern wird verzichtet. Dies verschafft den Schweizerschulen mehr betriebliche Flexibilität.
Mit dem Gesetz bestehen neue Möglichkeiten, die berufliche Grundbildung sowie die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen im Ausland zu fördern. Damit die Schweizerschulen besser planen können, gilt ab 2016 ein mehrjähriger Zahlungsrahmen abgestimmt auf die Kulturbotschaft.
Der Bund unterstützt heute weltweit 17 Auslandschweizerschulen: sieben in Europa, acht in Lateinamerika und zwei in Asien. Sie werden von insgesamt 7200 Kindern besucht; davon sind 1800 Schweizer Schülerinnen und Schüler.
Das Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland ist eine Totalrevision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes von 1987. Es wurde am 21. März 2014 von den eidgenössischen Räten gutgeheissen.
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