Bundesrat empfiehlt Volksinitiative gegen den Sexualkundeunterricht zur Ablehnung

Bern, 28.11.2014 - Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ans Parlament überwiesen. Aus übergeordnetem Interesse am Kindeswohl empfiehlt er, die Initiative abzulehnen. Für die geforderte neue Verfassungsbestimmung zum Sexualkundeunterricht und dem damit verbundenen Eingriff in die kantonale Schulhoheit sieht der Bundesrat keinen Anlass.

Die Ende 2013 eingereichte Volksinitiative richtet sich gegen einen obligatorischen Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Primarschule. Sie würde einen obligatorischen Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung im Rahmen des Biologieunterrichts erst ab dem zwölften Altersjahr zulassen.

Bund und Kantone nehmen die Bedenken gegen einen nicht altersadäquaten Sexualkundeunterricht ernst. Die Initiative bekämpft jedoch Ziele, die weder von den Bildungsbehörden noch von den Schulen angestrebt werden. Bereits heute findet im Kindergarten und bis gegen Ende der Primarschule kein obligatorischer Sexualkundeunterricht und keine Aufklärung im eigentlichen Sinne statt. Die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen liegt in der primären Verantwortung der Eltern. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.

Gegen Ende der Primarschule allerdings sind schulische Präventionsmassnahmen und sexualkundlicher Unterricht aus Sicht des Bundesrates unverzichtbar. Sie schützen Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt, vor sexuell übertragbaren Krankheiten und unerwünschten Schwangerschaften. Zudem profitieren von altersentsprechendem Unterricht alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Situation im Elternhaus.

Eine Annahme der Volksinitiative würde die Prävention behindern und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler vermindern. Ein generelles Verbot eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts wäre mit dem Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit nicht vereinbar.

Mit der Ablehnung der Initiative will der Bundesrat die heute geltende Regelung beibehalten: Die Verantwortung für eine verantwortungsbewusste Sexualerziehung liegt demnach primär bei den Eltern. Die Schule vermittelt unterstützend im Rahmen ihres öffentlichen Bildungsauftrags grundlegende Kenntnisse zur gesundheitlichen Prävention und zur Sexualität.

In der föderalistischen Schweiz obliegt die Volksschule zudem der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Sie erfüllt einen wichtigen öffentlichen Grundauftrag. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sie ihre Aufgaben verantwortungsbewusst wahrnimmt, die Grenzen ihres Auftrags kennt und öffentlich macht und bei sensiblen Themen wie der Sexualität eng mit den Eltern zusammenarbeitet. Mit der Ablehnung der Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» spricht er der Volksschule ausdrücklich sein Vertrauen aus.


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