Bundesrat genehmigt neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen

Bern, 28.11.2014 - Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 4.0 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler.

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden. In der weiterentwickelten Version wurden erstmals die Nutzungskosten für Anlagen wie etwa technische Apparaturen berücksichtigt. Sie bilden ab, wie hoch die Investitionen sind, um eine bestimmte Behandlung durchführen zu können. So sind beispielsweise diese Kosten für die Behandlung von Krebserkrankungen höher als bei unkomplizierten orthopädischen Eingriffen.

Weiter ist die Anzahl der Vergütungen ausserhalb der Pauschale, die sogenannten Zusatzentgelte, gestiegen. So brauchen beispielsweise Hämophilie-Patienten (Bluter) bestimmte teure Arzneimittel, unabhängig von einer Behandlung im Spital wie etwa einer Blinddarmoperation. Für solche Fälle sind entsprechende Zusatzentgelte vorgesehen.

Die Version 4.0 enthält neu Zusatzentgelte für bestimmte Arzneimittel und besondere therapeutische Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel solche für palliativmedizinische Behandlungen.

Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Differenzierung der Tarifstruktur noch nicht ausreichend ist. Daher hat er die Tarifpartner angehalten, die Tarifstruktur so zu differenzieren, dass schweizweit ein einheitlicher Basispreis möglich wird oder dass unterschiedliche Basispreise nach klareren Kriterien angewendet werden können.

Die jährliche Weiterentwicklung der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur ist eine der zentralen Aufgaben der SwissDRG AG, einer gemeinsamen Organisation der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone; sie wurde 2008 gegründet.

In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z.B. Blinddarmoperationen von Kindern), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede Fallgruppe wird ein sogenanntes Kostengewicht (Cost-Weight) errechnet. Dieses Kostengewicht bildet die Schwere eines Falles ab. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem Basispreis (Baserate), ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale. Der Basispreis ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital; seine Höhe variiert je nach Spital. Der Basispreis wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) festgelegt.


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