BLW eröffnet Anhörung zum Agrarpaket Frühling 2015

Bern, 26.11.2014 - Das BLW hat am 24. November 2014 die Anhörung zu einem landwirtschaftlichen "Verordnungspaket Frühling 2015" eröffnet. Die Anhörung endet am 16. Januar 2015.

In Rahmen der Anhörung zum Frühlingspaket 2015 schlägt das BLW vor, insgesamt acht landwirtschaftliche Verordnungen des Bundesrates sowie je ein Erlass des WBF und des BLW anzupassen.

In der Direktzahlungsverordnung soll die Umgehung des Beitragsausschlusses bei gewissen juristischen Personen, beim Erreichen der Altersgrenze und bei fehlender Ausbildung natürlicher Personen verhindert werden. Der GVE-Faktor für erwachsene Bisons über 3-jährig soll in der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung von 0,8 auf 1,0 erhöht werden.

Um im Jahr 2015 einen Engpass bei der Versorgung von Konsumeiern zu verhindern soll in der Agrareinfuhrverordnung das Teilzollkontingent Konsumeier ab 1. Juli für das Jahr 2015 um 1‘000 Tonnen brutto erhöht werden. Zur angemessenen Marktversorgung soll das Zollkontingent Nr. 27 für Brotgetreide im Jahre 2015 um 10‘000 Tonnen erhöht werden.

In der Tierzuchtverordnung ist vorgesehen, auf Höchstbeiträge je Zuchtkategorie zu verzichten und die Priorisierung des Bundes zur Förderung der züchterischen Massnahmen nach Zuchtkategorien in Prozentanteilen darzustellen.

Die landwirtschaftliche Deklarationsverordnung soll auf die nichthormonellen Leistungsförderer aus der Gruppe der Betaagonisten ausgedehnt werden. Es soll nur noch zwischen „kann mit hormonellen Leistungsförderern erzeugt worden sein" und „kann mit nichthormonellen Leistungsförderern, wie Antibiotika erzeugt worden sein" unterschieden werden.

Die Kommentare und Verordnungsentwürfe stehen auf der Internetseite des BLW www.blw.admin.ch Thema "Agrarpolitik" / Rurbrik "Agrarpaket Frühling 2015" zum Herunterladen bereit.  


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Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste, Tel. +41 58 462 81 28; juerg.jordi@blw.admin.ch



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