Quecksilberkonvention: Der Bundesrat überweist dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation

Bern, 19.11.2014 - Das 2013 abgeschlossene Minamata-Übereinkommen soll die Freisetzung des gesundheits- und umweltschädlichen Schwermetalls Quecksilber weltweit verringern. Heute hat der Bundesrat seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens an das Parlament verabschiedet.

Quecksilber ist ein hochgiftiges, gesundheits- und umweltschädigendes Schwermetall. Es reichert sich im Organismus an und kann insbesondere das Nerven- und das Immunsystem schädigen und die Fortpflanzung stören. Quecksilber wird weltweit über Luft, Wasser und die Nahrungskette sowie in Abfällen und Produkten verbreitet. Nur ein internationales Übereinkommen kann deshalb die Belastung der Umwelt senken und somit auch das Risiko für den Menschen wirksam reduzieren.

Die Minamata-Konvention -  benannt nach der japanischen Stadt Minamata, wo ab den 1940er-Jahren eine schwere Quecksilberkontamination zahlreiche Opfer forderte - schränkt die Produktion von Quecksilber und seine Verwendung bei der Herstellung von Produkten und in industriellen Prozessen ein. Zudem regelt sie den Handel von Quecksilber sowie die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen und sieht einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Konvention sichern soll.

Die Schweiz, die in Genf das internationale umweltpolitische Kompetenzzentrum für Chemikalien und gefährliche Abfälle beherbergt, hat sich massgeblich für das Zustandekommen des Minamata-Übereinkommens eingesetzt. Bundesrätin Doris Leuthard hat das Abkommen im Oktober 2013 anlässlich einer diplomatischen Konferenz in Japan im Namen des Bundesrates unterzeichnet (siehe Kasten 1). 

Für die Umsetzung der Konvention ist die Schweiz gut gerüstet, weil weitgehende Einschränkungen im Umgang mit Quecksilber und quecksilberhaltigen Produkten hierzulande schon seit 1986 gelten und der Inlandverbrauch nur noch rund 2 Tonnen pro Jahr beträgt. Damit erfüllt die Schweiz die meisten Verpflichtungen der Konvention bereits. Zudem wird der Bundesrat Massnahmen auf Verordnungsstufe treffen, um den Export von Quecksilber aus der Schweiz zu senken (siehe Kasten 2).

Das Parlament wird jetzt die Botschaft zur Genehmigung des Minamata-Übereinkommens prüfen. Die Konvention tritt nach Ablauf der Frist für das fakultative Staatsvertragsreferendum und im Anschluss an die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für die Schweiz in Kraft.

Kasten 1 Erfolg für Schweizer Idee

Die Minamata-Konvention geht auf eine gemeinsame Initiative der Schweiz und Norwegens zurück. Das Minamata-Übereinkommen stellt einen grossen Erfolg für die internationale Umweltpolitik dar und beweist, dass auf multilateraler Ebene nach wie vor ambitiöse Lösungen gefunden werden können. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen im Januar 2013 in Genf setzt sich die Schweiz dafür ein, dass das neue Übereinkommen in das bestehende internationale Kompetenzzentrum in Genf integriert und rasch umgesetzt wird. Die Schweiz hat bereits zur ersten Vertragsparteienkonferenz der Konvention, die voraussichtlich im Jahre 2017 stattfinden wird, nach Genf eingeladen.

 

Kasten 2 Den Export von Quecksilber aus der Schweiz senken

Die Ein- und Ausfuhren von quecksilberhaltigen Abfällen werden derzeit durch das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung geregelt. Die Schweiz lässt Importe solcher Abfälle zu Recycling- oder Entsorgungszwecken zu, sofern der Kanton, in den die Abfälle eingeführt werden, nachweisen kann, dass diese von beauftragten Unternehmen sachgerecht behandelt werden. Ausfuhren von quecksilberhaltigen Abfällen werden ebenfalls nur bewilligt, wenn sie spezifische Auflagen erfüllen. Nicht bewilligungspflichtig sind Exporte von Recyclingquecksilber, sofern dieses als Produkte weiterverwendet wird.

Die grossen Mengen an Recyclingquecksilber, die derzeit aus der Schweiz exportiert werden, sind mit dem Zweck der Minamata-Konvention - sprich die Verringerung des Einsatzes von Quecksilber weltweit - nicht vereinbar. Der Bundesrat will deshalb die schweizerische Gesetzgebung so anpassen, dass diese Ausfuhren eingeschränkt werden. Quecksilber, das weiterhin aus der Schweiz exportiert wird, darf insbesondere nicht im Goldkleinbergbau, bei dem Gold in kleinen Mengen von Hand abgebaut wird, eingesetzt werden, denn dort gelangt am meisten Quecksilber in die Umwelt. Zur Verringerung der weltweiten Verwendung von Quecksilber kann die Schweiz zudem beitragen mit einer umweltgerechten Aufbereitung von Quecksilberabfällen zur Endlagerung.


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