Verschreibung von Ritalin: keine zusätzliche Regulierung erforderlich

Bern, 19.11.2014 - Der Bundesrat stellt bei der medizinischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Ritalin oder anderen methylphenidathaltigen Arzneimitteln keinen Missbrauch fest. In einem Bericht, den er zur Beantwortung mehrerer Postulate verabschiedet hat, ist er jedoch der Ansicht, dass die Entwicklung der Anzahl Verschreibungen solcher Arzneimittel weiter beobachtet werden muss.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass Kinder und Jugendliche mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADHS) in der Schweiz eine angemessene medizinische Betreuung erhalten. Gemäss den verfügbaren Daten werden einem Viertel der Kinder und Jugendlichen mit ADHS methylphenidathaltige Arzneimittel verschrieben. Das entspricht den Behandlungsempfehlungen, nach denen eine medikamentöse Behandlung nur bei einem Teil der Patientinnen und Patienten angezeigt ist. Zudem geben die 2012 von Swissmedic angepassten Fachinformationen für Ärztinnen und Ärzte den Rahmen der Behandlung vor.

Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, die Entwicklung der Anzahl Verschreibungen methylphenidathaltigerArzneimittel weiter zu beobachten. Ausserdem sollen Massnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität geprüft werden.

Leistungssteigernde Arzneimittel
Der Bericht befasst sich zudem mit der Anwendung von leistungssteigernden Arzneimitteln, auch Neuroenhancer genannt. Die derzeit verfügbaren Daten deuten nicht auf eine starke Zunahme des problematischen Konsums oder eine wachsende Anzahl Personen mit negativen gesundheitlichen Folgeerscheinungen aufgrund dieses Konsums hin. Der Bundesrat schliesst daraus, dass eine stärkere Reglementierung dieses Bereichs, der bereits dem Heilmittelgesetz und dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, derzeit nicht notwendig ist. Ungefähr  4% der Erwerbstätigen oder der sich in Ausbildung befindlichen Personen in der Schweiz haben schon einmal ohne medizinische Indikation verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Stimmungsaufhellung oder zur kognitiven Leistungssteigerung eingenommen.

Der Bundesrat möchte jedoch die Trends bei der Nutzung und Verschreibung von  Neuroenhancern weiter verfolgen. Diese Daten sollen weiterhin im Rahmen des Suchtmonitorings Schweiz erhoben und regelmässig veröffentlicht werden. Zudem sollen Prävention, Risikoverminderung und Behandlung eines problematischen Konsums von leistungssteigernden Arzneimitteln in die Entwicklung der Nationalen Strategie Sucht Eingang finden, wobei ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche und junge Erwachsene zu legen ist.


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