Atemalkohol- statt Blutprobe ab dem 1. Juli 2016

Bern, 17.11.2014 - Die vom Parlament im Rahmen von «Via sicura» beschlossene beweissichere Atemalkoholprobe soll im Strassenverkehr am 1. Juli 2016 eingeführt werden. Die Anordnung einer Blutprobe wird nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen des Betroffenen oder in Ausnahmefällen nötig sein. Zur Einführung müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Dazu wird heute die Anhörung eröffnet. Sie dauert bis zum 17. Februar 2015.

Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann bereits heute ein Atemalkoholtest durchgeführt werden. Das Ergebnis genügt aber nur dann als Beweis, wenn der Wert unter 0,80 Promille liegt und die betroffene Person diesen mit ihrer Unterschrift anerkennt. In allen anderen Fällen ist für den Nachweis der Angetrunkenheit eine Blutprobe nötig.

Inzwischen gibt es technisch hoch entwickelte Geräte, die auch im Bereich von 0,80 Promille oder mehr den Atemalkoholwert beweissicher bestimmen können. Diese werden in zahlreichen EU-Staaten und weiteren Ländern bereits seit Längerem eingesetzt. Das Parlament hat deshalb im Juni 2012 im Rahmen von «Via sicura» beschlossen, dass künftig auch in der Schweiz die Angetrunkenheit im Regelfall mit der Atemalkoholprobe bewiesen werden kann und eine Blutprobe nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen des Betroffenen oder in Ausnahmefällen (z.B. Erkrankung der Atemwege, Nachtrunk) nötig ist.

Neu wird der Wert von den Geräten nicht mehr in eine Blutalkoholkonzentration umgerechnet, sondern massgebend ist der angezeigte, tatsächlich gemessene, Atemalkoholwert. Das Parlament hat deshalb zusätzlich zu den heutigen Blutalkoholgrenzwerten auch Atemalkoholgrenzwerte festgelegt, die ebenfalls auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt werden.

Inhalt der Anhörung sind die Durchführungsvorschriften auf Verordnungsstufe. Sie betreffen den Ablauf der beweissicheren Atemalkoholprobe sowie redaktionelle Anpassungen an den vom Parlament festgelegten Atemalkoholgrenzwert. 

Die Anhörung dauert bis zum 17. Februar 2015  


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