Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes verabschiedet. Mit der Vorlage wird den veränderten Anforderungen an die Rechnungslegung entsprochen. Die Anpassungen am Rechnungsmodell sollen auf den 1. Januar 2017 eingeführt werden.

Der Bund vollzog 2007 mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) den Schritt zur periodengerechten Budgetierung und Erfassung der Werteflüsse. Abgesehen von wenigen Abweichungen erfolgt die Rechnungsführung seither in enger Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Mit der Vorlage sollen die Ausnahmen reduziert und zusätzliche Anpassungen aufgrund der Weiterentwicklung der IPSAS vorgenommen werden. Im Wesentlichen sind folgende Bereiche betroffen:

  • Die Konsolidierte Rechnung Bund soll auf alle vom Bund beherrschten Einheiten erweitert werden. In Zukunft werden daher Unternehmen, an denen der Bund einen Anteil von mehr als 50Prozent hält (SBB, Post, Swisscom, RUAG usw.), sowie die Sozialversicherungswerke des Bundes (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO und die ALV) in die Konsolidierte Rechnung Bund einbezogen.
  • Mit der Einführung einer Geldflussrechnung nach heute gängigen Normen wird eine Angleichung an die Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden angestrebt. Gleichzeitig soll die Finanzierungs- und Mittelflussrechnung auf die Finanzierungsrechnung reduziert und die Erfolgsrechnung angepasst werden.
  • Die neuen Vorgaben zu den Finanzinstrumenten (IPSAS 28-30) haben Bewertungsänderungen bei den Anleihen zur Folge, die sich auf die Schulden und die Finanzierungsrechnung auswirken. Neu werden Agios/Disagios periodengerecht verteilt, was eine glättende Wirkung auf die Finanzierungsrechnung hat.
  • Rüstungsgüter und Anzahlungen auf Gütern und Dienstleistungen sowie die Vorsorgeverpflichtungen und übrigen Leistungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden sollen neu bilanziert werden. Mit diesem Vorhaben wird den Anforderungen sowohl der internationalen statistischen Regelwerke als auch der IPSAS entsprochen.

Des Weiteren beantragt der Bundesrat für die Sparkasse Bundespersonal eine gesetzliche Grundlage sowie für die Eidgenössischen Münzstätte Swissmint die Möglichkeit, gewerbliche Leistungen an Dritte erbringen zu können.


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