Bundesrat beantragt Gewährleistung von geänderten Kantonsverfassungen

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat hat sich heute mit neuen Bestimmungen in einer Reihe von Kantonsverfassungen befasst. Dazu gehören das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin und die Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern. Nach Ansicht des Bundesrates können diese Bestimmungen bundesrechtskonform ausgelegt werden. Er beantragt deshalb in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft dem Parlament, diese und die Änderungen in weiteren Kantonen zu gewährleisten.

Die neue Bestimmung der Tessiner Kantonsverfassung verbietet es, sein Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen. Das Verbot richtet sich gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen sowie gegen Vermummungen, mit denen gewaltbereite Personen bei Massenveranstaltungen ihre Anonymität zu wahren versuchen. Die Verfassungsbestimmung lehnt sich eng an ein französisches Gesetz an, das gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. Juli 2014 mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.

Tessin: Bundesrechtskonforme Auslegung möglich

Die von der EMRK geschützten Grundrechte, namentlich die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot, decken sich weitgehend mit den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Da diese Regelungen und Rechtsgrundlagen vergleichbar sind, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Tessiner Kantonsverfassung bundesrechtskonform ausgelegt werden kann und daher zu gewährleisten ist. Ein weiterer Grund ist, dass die neuen Bestimmungen in der Tessiner Verfassung den Gesetzgeber ermächtigen, Ausnahmen vorzusehen. Namentlich bleiben Gesichtsverhüllungen auch innerhalb von Sakralstätten erlaubt.

Allerdings hält der Bundesrat in der Botschaft wie bereits in der Beantwortung früherer parlamentarischer Vorstösse auch fest, dass er solche Verbote nach wie vor nicht als sinnvoll erachtet. In der Schweiz tragen nur sehr wenige Personen Gesichtsverhüllungen aus religiösen Gründen. Probleme mit solchen Personen hat es bisher kaum gegeben. Das Verbot, religiös motivierte Gesichtsverhüllungen zu tragen, betrifft primär Frauen. Wer eine Frau zwingt, eine Gesichtsverhüllung zu tragen, begeht heute schon eine strafbare Nötigung gemäss Artikel 181 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Der Bundesrat beantragt ferner, folgende weitere Änderungen der Tessiner Kantonsverfassung zu gewährleisten: die Abberufung des Gemeindevorstandes, die Förderung der Chancengleichheit, die Unvereinbarkeit öffentlicher Ämter, die Wählbarkeitsanforderungen und Amtsenthebung sowie die Finanzordnung.

Bern: Neue Einbürgerungsvoraussetzungen gelten nicht absolut

Der Bundesrat hat sich auch mit einer Bestimmung in der Berner Kantonsverfassung befasst. Die neue Bestimmung zählt eine Reihe von Grundsätzen auf, die eine Einbürgerung ausschliessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Bewerberinnen und Bewerber diese konkreten Anforderungen problemlos erfüllen. Eine ausnahmslose Anwendung dieser Grundsätze könnte allerdings zu ablehnenden Einbürgerungsentscheiden führen, die nicht bundesrechtskonform sind. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn sich eine Person aufgrund ihrer Behinderung nicht gute Kenntnisse einer Amtssprache aneignen oder die bezogene Sozialhilfe nicht zurückerstatten kann.

Die Bestimmung der Berner Kantonsverfassung scheint zwar auf den ersten Blick absolut formuliert, verweist aber auf den Rahmen des Bundesrechts. Daraus kann geschlossen werden, dass auch die Grundrechte der Bundesverfassung zu beachten sind. Dass die Berner Kantonsverfassung zudem von Grundsätzen spricht, deutet darauf hin, dass diese nicht absolut gelten und Ausnahmen möglich sind. Die Verfassungsbestimmung kann somit nach Ansicht des Bundesrates vom Gesetzgeber grundrechtskonform ausgelegt werden und ist daher zu gewährleisten.

Gewährleistung weiterer Kantonsverfassungen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem, auch die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Innerrhoden, Waadt und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein und sehen im Einzelnen vor:

Kanton Uri:

  • Gemeindestrukurreform

Kanton Solothurn:

  • Erneuerbare Energien

Kanton Basel-Stadt:

  • Anpassungen der Vorschriften zur Stimmberechtigung an das neue Erwachsenenschutzrecht des Bundes;
  • Einführung des Ständeratswahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Kanton Basel-Landschaft:

  • Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Kanton Appenzell Ausserrhoden:

  • Reform der Staatsleitung

Kanton Appenzell Innerrhoden:

  • Finanzreferendum

Kanton Waadt:

  • Zuständigkeit zur Prüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen;
  • Verlängerung der Frist für die Unterschriftensammlung bei Referenden;
  • Neubesetzung leerer Sitze des Staatsrates; Neuorganisation des Rechnungshofes

Kanton Jura:

  • Verfahren zur Schaffung eines neuen Kantons


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