Bund aktualisiert die Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent

Ittigen, 11.11.2014 - Seit der letzten Anpassung im November 2013 wurden 46 Gemeinden aus der entsprechenden Liste im Anhang zur Verordnung über Zweitwohnungen gestrichen. 26 Gemeinden haben den Nachweis erbracht, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt und sie somit nicht mehr der Verordnung unterliegen. Die übrigen 20 Gemeinden werden aufgrund von Gemeindefusionen vom Anhang gelöscht. Sechs Gemeinden werden neu aufgeführt, weil sich bestätigt hat, dass ihr Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent liegt. Somit befinden sich aktuell 440 von 2‘352 Schweizer Gemeinden auf der Liste.

Zum dritten Mal seit Inkrafttreten der Zweitwohnungsverordnung am 1. Januar 2013 passt der Bund die Liste im Anhang der Verordnung an. Die Liste führt jene Gemeinden auf, deren Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent des Gesamtbestands der Wohnungen liegt. Diese Gemeinden dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Gemeinden die Baubewilligung an eine Bedingung knüpfen, die sicherstellt, dass mit dem Bau touristisch genutzte Zweitwohnungen - so genannte «warme Betten» - entstehen.

Seit November 2013 konnten 26 Gemeinden nachweisen, dass sie weniger als 20 Prozent Zweitwohnungen haben. Diese Gemeinden wurden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) daher aus dem Anhang der Zweitwohnungsverordnung gestrichen. Es handelt sich dabei um La Ferrière (BE), Frutigen (BE), Ringgenberg (BE), Oberwil im Simmental (BE), Horrenbach-Buchen (BE), Oberhofen am Thunersee (BE), Silenen (UR), Sattel (SZ), Haut-Intyamon (FR), Roggenburg (BL), Schönengrund (AR), Trogen (AR), Reute (AR), Neckertal (SG), Brusio (GR), Tamins (GR), Bex (VD), Sainte-Croix (VD), Essertines-sur-Rolle (VD), Leuk (VS), Port-Valais (VS), Collonges (VS), Dorénaz (VS), Rochefort (NE), La Brévine (NE) und Mettembert (JU).

20 Gemeinden wurden von der Liste gestrichen, weil sie fusioniert haben. Dies betrifft die folgenden Gemeinden: Plagne (BE), Vauffelin (BE), Lamboing (BE), Gadmen (BE), Cerniat (FR), Charmey (FR), Castrisch (GR), Ladir (GR), Luven (GR), Pitasch (GR), Riein (GR), Ruschein (GR), Schnaus (GR), Sevgein (GR), Duvin (GR), Pigniu (GR), Rueun (GR), Siat (GR), Betten (VS) und Martisberg (VS).

Neu in die Liste aufgenommen wurden die Gemeinden Sauge (BE), Val-de-Charmey (FR), Ilanz/Glion (GR), Bettmeralp (VS), Magliaso (TI) und Haut-Vully (FR). Bei ihnen hat sich bestätigt, dass der Anteil Zweitwohnungen über 20 Prozent liegt.

Die nächste Anpassung der Liste ist im Herbst 2015 vorgesehen. Über Gesuche der Gemeinden, von der Liste genommen zu werden, entscheidet das ARE aber laufend.

Rechtssicherheit geschaffen

Die Ende 2013 publizierten Daten der Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) des Bundesamts für Statistik (BFS) liessen die Vermutung zu, dass der Zweitwohnungsanteil von weiteren rund 90 Gemeinden über 20 Prozent ausmacht. Am 11. März 2014 teilte der Bund diesen Sachverhalt den Gemeinden mit und bat um eine Überprüfung der Daten. Bei den bisher untersuchten rund 80 Gemeinden war die Information zur Nutzungsart der Wohnungen von der Gemeinde nicht ausreichend im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfasst worden. Im Prüfungsverfahren zeigte sich dann allerdings, dass der Zweitwohnungsanteil durch die Aktualisierung der Daten in fast allen Fällen unter 20 Prozent sank. Deshalb muss nur eine Gemeinde neu in die Liste der Zweitwohnungsverordnung aufgenommen werden (Magliaso, TI).

In rund 10 Gemeinden sind die Prüfungen noch im Gange. Das ARE rechnet damit, dass die meisten von ihnen ebenfalls einen Zweitwohnungsanteil von unter 20 Prozent aufweisen. Nach der Aktualisierung der Daten durch die Gemeinde können nun fundiertere Aussagen zur Nutzung des Wohnungsparks gemacht werden. Durch die erbrachten Nachweise wurde die Rechtssicherheit gestärkt, da für die betroffenen Gemeinden geklärt werden konnte, ob sie der Zweitwohnungsverordnung unterliegen oder nicht.


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