Lehrgang für neue Armeeseelsorger

Bern, 08.06.2006 - Am 12. Juni beginnt im Kurszentrum Blankenburg in Zweisimmen (BE) der dreiwöchige Technische Lehrgang A für Armeeseelsorger. Zu dieser „Feldpredigerschule“ werden 18 Geistliche erwartet, die sich zum Armeeseelsorger ausbilden lassen. An der Ausbildung nehmen auch drei ausländische Militärpfarrer teil.

Das Armeeseelsorgeramt wird in der Schweizer Armee ausschliesslich von freiwilligem Milizpersonal ausgeübt. Weil die überwiegende Mehrheit der Militärdienstleistenden einer der beiden grossen Landeskirchen der Schweiz angehört, nehmen diese die Verantwortung wahr, Pfarrer, Priester und Theologen bzw. Pfarrerinnen und Theologinnen für die seelsorgerliche Betreuung der Angehörigen der Armee zur Verfügung zu stellen. Die Armeeseelsorger der Schweizer Armee rekrutieren sich daher grundsätzlich aus der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Landeskirche. Sie übernehmen oder ermöglichen aber auch die seelsorgliche Betreuung von Armeeangehörigen, die nicht einer der beiden Landeskirchen angehören.

Voraussetzungen für die Ernennung zum Hauptmann Armeeseelsorger sind unter anderem eine bestandene Rekrutenschule sowie eine Empfehlung durch die jeweilige Kirchenbehörde. Wenn ein Anwärter diese Voraussetzungen erfüllt, wird er durch den Chef des Personellen der Armee (J1) zum Hauptmann Armeeseelsorger ernannt. Damit hat er die Rechte und Pflichten eines Offiziers. Diese Integration in die militärische Organisation ermöglicht es dem Armeeseelsorger, für alle Angehörigen der Armee Ansprechpartner zu sein und die Funktion als Seelsorger auf allen Stufen auszuüben.

Der zum Hauptmann Armeeseelsorger ernannte Kandidat hat einen Technischen Lehrgang für Armeeseelsorger von 19 Tagen und einen praktischen Dienst von höchstens fünf Tagen zu bestehen.

Der Technische Lehrgang wird seit Jahren auch von Militärpfarrern aus dem Ausland besucht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dies eine Bereicherung für den Lehrgang darstellt.


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Stefan Hofer
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