Bundesrat setzt Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften auf 1. Januar 2015 in Kraft

Bern, 05.11.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die vom Parlament in der Sommersession 2014 verabschiedete Gesetzesvorlage zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften sowie die Revision der Finanzmarktprüfverordnung und der Revisionsaufsichtsverordnung auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

Die Referendumsfrist über die Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG), des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) sowie verschiedener Finanzmarktgesetze ist am 9. Oktober 2014 ungenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat heute die Änderung der Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV), der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) und weiterer Verordnungen, welche die Gesetzesvorlage umsetzen, gutgeheissen. Sämtliche Erlasse werden auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Den im Rahmen der Anhörung geltend gemachten Anliegen wurde insbesondere bei den Bestimmungen zu den Prüfgrundsätzen, den Voraussetzungen für die Zulassung und zum Übergangsrecht Rechnung getragen.

Nach der Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zeichnet diese allein verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften in den Bereichen der Rechnungsprüfung («Financial Audit») und der Aufsichtsprüfung («Regulatory Audit»). Die Prüfinhalte und -grundsätze für die Aufsichtsprüfung werden weiterhin von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) festgelegt, während die RAB für die Anerkennung von Standards für die Rechnungsprüfung zuständig ist.


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FINMAG und FINMA-PV:
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Tel. 058 462 60 86, roland.meier@gs-efd.admin.ch

RAG und RAV:
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