Anpassung der Renten der Militärversicherung

Bern, 05.11.2014 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung (MV) auf den 1. Januar 2015 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit kommt er der gesetzlichen Verpflichtung nach, mit der AHV/IV-Rentenanpassung Schritt zu halten.

Die Renten der noch nicht im AHV-Alter stehenden Versicherten der MV sowie jene der Ehegatten und Waisen von verstorbenen MV-Versicherten, die am 31. Dezember 2014 das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, werden um 1 Prozent erhöht. Dies, falls die Rente im Jahr 2012 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2013 werden um 0,8 Prozent erhöht.

Die übrigen Renten, darunter auch jene der Versicherten im AHV-Alter, werden aufgrund des zu schwachen Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise im fraglichen Zeitraum nicht angepasst. Diese Renten werden bei der nächsten Anpassung überprüft.

Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die Ermittlung der Taggelder und der Renten beträgt 150 918 Franken.

Die Anpassung der Leistungen der Militärversicherung führt jährlich zu Mehrkosten für den Bund in der Höhe von etwa 0,33 Millionen Franken.


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