Schnelle Analysen in ärztlichen Praxislabors werden besser abgegolten

Bern, 04.11.2014 - Ab Januar 2015 werden 33 schnelle Analysen im ärztlichen Praxislaboratorium höher abgegolten. Sie dienen den Ärztinnen und Ärzten noch während der Konsultation für therapeutische Entscheidungen und werden vor allem in der medizinischen Grundversorgung verwendet.

Mit dem Masterplan „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" haben der Bundesrat und die Kantone rasch konkrete Verbesserungen für die Grundversorger erreicht – insbesondere für die Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte. Mit dem neuen Grundversorgungsartikel, der im Mai 2014 mit 88 Prozent angenommen wurde, sind Bund und Kantone auch in Zukunft verpflichtet, die medizinische Grundversorgung zu stärken.

Als letzte Massnahme des Masterplans werden ab 1. Januar 2015 insgesamt 33 schnelle Analysen in Praxislaboratorien höher abgegolten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Glucose-Messungen bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes. Die höheren Tarife gelten nur, wenn die Analysen in ärztlichen Praxislaboratorien durchgeführt werden und die Ergebnisse noch während der Konsultation vorliegen, so dass die Ärztin bzw. der Arzt unmittelbar diagnostische und therapeutische Entscheidungen treffen kann. Auf diese Weise können unnötige zusätzliche Konsultationen in der Praxis vermieden werden.

Die neue Regelung dürfte Ärztinnen und Ärzte mit einem Praxislaboratorium um insgesamt rund 35 Millionen Franken pro Jahr besser stellen; damit wird ein Teil des Umsatzrückgangs kompensiert, der bei den Praxislaboratorien durch die Revision der Analysenliste im Jahr 2009 entstanden ist. Verwendet werden die schnellen Analysen vor allem von Hausärztinnen und Hausärzten sowie Kinderärztinnen und Kinderärzten.

Die neue Liste der schnellen Analysen stellt eine Übergangslösung dar. Das Eidgenössische Departement des Innern wird in den nächsten Jahren die gesamte Analysenliste überprüfen und überarbeiten.


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