IS-Anschlagspläne in Europa vereitelt

Bern, 31.10.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Ende März 2014 drei irakische Staatsangehörige und mutmassliche Unterstützer der kriminellen Organisation Islamischer Staat (IS) verhaftet. Sie werden verdächtigt, einen terroristischen Anschlag in Europa geplant zu haben.

Ausgelöst wurde die seit März 2014 laufende Strafuntersuchung der BA ursprünglich durch  nachrichtendienstliche Informationen, die der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), an die Bundeskriminalpolizei (BKP) weitergeleitet hatte. Es besteht der Verdacht der Unterstützung des Islamischen Staates (IS), einer kriminellen Organisation, der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, der strafbaren Vorbereitungshandlungen, der Pornografie sowie der Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts. Die drei Beschuldigten befinden sich seit Ende März 2014 in Untersuchungshaft.

Das vorzeitig in den Medien bekannt gewordene Verfahren wurde bisher nicht offiziell bestätigt, um laufende Ermittlungsergebnisse im In- und Ausland nicht zu gefährden. Die Ermittlungen zielten bisher auch darauf ab, mögliche Komplizen bzw. Netzwerke im In- und Ausland aufzudecken.

Aufgrund der internationalen Verflechtung dieses Falles zählt die BA auch auf die Kooperation anderer Staaten. So hat die BA in den letzten Monaten mehrere Rechtshilfeersuchen an verschiedene europäische Partnerbehörden geschickt.

Die BA arbeitet in diesem Fall auch eng mit den US-amerikanischen Justizbehörden zusammen. Dazu wurde eine gemeinsame Ermittlungsgruppe aus Ermittlern der BKP und des FBI ins Leben gerufen. Diese Form der Zusammenarbeit beider Länder gründet auf dem seit 2006 geltenden „Operative Working Arrangement" (OWA) zwischen der Schweiz und den USA im Bereich der Strafverfolgung terroristischer Aktivitäten. Der vorliegende Fall ist das erste Anwendungsbeispiel auf der Basis des OWA.

Mit dem Instrument der gemeinsamen Ermittlungsgruppe können die gewonnenen Erkenntnisse aus den Ermittlungen laufend ausgetauscht werden. Grundsatz des OWA ist jedoch die strikte Einhaltung der Rechtshilfevorschriften, d.h. das Abkommen verhindert jegliche Umgehung des Rechtshilfeweges und garantiert somit den Rechtsschutz der Betroffenen. Es verweist zudem auf den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den USA über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen, der nicht angetastet wird.

Weitere Angaben zur laufenden Strafuntersuchung können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.

Die BA führt gegenwärtig rund 20 Verfahren im Bereich des radikalen Dschihadismus, darunter fünf mit Syrien-Bezug. Nähere Angaben zu den Verfahren werden mit Blick auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis nicht gemacht.


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Jeannette Balmer, Mediensprecherin BA, +41 58 464 32 40, info@ba.admin.ch


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