E-Government-Aktionsplan 2015 verabschiedet

Bern, 21.10.2014 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2014 sechs Vorhaben in den Aktionsplan 2015 aufgenommen. Die Projekte erhalten damit für die Umsetzung von definierten Massnahmen finanzielle Unterstützung. Drei Vorhaben werden ab 2015 von neuen federführenden Organisationen geleitet. Das Gremium hat zudem vom guten Abschneiden der Schweiz in der vergleichenden Studie E-Government-Monitor Kenntnis genommen.

Seit 2007 treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz gemäss der gemeinsamen E-Government-Strategie voran. 2011 wurde bei der Erneuerung der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung, die der Zusammenarbeit zugrunde liegt, der E-Government-Aktionsplan für eine Beschleunigung der Strategieumsetzung eingeführt. Priorisierte Vorhaben erhalten damit die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung spezifischer Massnahmen zu beantragen. Die Mittel des Aktionsplans werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Kantonen bereitgestellt.

Sechs priorisierte Vorhaben im Aktionsplan 2015

Der Steuerungsausschuss hat die folgenden priorisierten Vorhaben in den Aktionsplan aufgenommen: «A1.12 Meldung Adressänderung, Wegzug, Zuzug», «B1.06 E-Government-Architektur Schweiz», «B1.13 eCH-Prozessaustauschplattform für Gemeinden und Kantone», «B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung IAM», «B2.12 Open Government Data (OGD)» und «B2.14 Umsetzung Cloud Computing-Strategie Schweiz». Im Aktionsplan bleibt eine Reserve bestehen, die für kurz- und mittelfristige Unterstützung eingesetzt werden kann. Die Massnahmen, die im Aktionsplan 2015 umgesetzt werden, sind unter www.egovernment.ch/aktionsplan2015 aufgeführt.

Neue federführende Organisationen eingesetzt

Der Steuerungsausschuss hat per 01.01.2015 den Wechsel der federführenden Organisationen von drei priorisierten Vorhaben beschlossen. Die Trägerschaft für die eCH-Prozessaustauschplattform ech-bpm.ch des Vorhabens «B1.13 eCH-Prozessaustauschplattform für Gemeinden und Kantone» übernimmt der Verein eGov Schweiz für den Projektabschluss und den Betrieb. Im Vorhaben «B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung (IAM)» hat der Verein eCH bisher die konzeptionellen Grundlagen erarbeitet. In der Verantwortung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO wird es liegen, einen IAM-Dienst aufzubauen. Die Federführung für das Vorhaben «B2.12 Open Government Data Schweiz» geht ab Januar 2015 mit Abschluss der Umsetzungsplanung und -konzipierung der vom Bundesrat 2014 verabschiedeten Strategie vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes zum Schweizerischen Bundesarchiv (BAR) über, das bereits heute Projektpartner ist und das Pilotportal opendata.admin.ch betreibt.

Gutes Zeugnis für Schweizer E-Government-Dienstleistungen

Der Steuerungsausschuss hat vom guten Abschneiden der Schweiz in der Studie E-Government Monitor 2014, welche die «Nutzung und Akzeptanz von elektronischen Bürgerdiensten im internationalen Vergleich» untersucht, Kenntnis genommen. Diese weist den Schweizer E-Government-Dienstleistungen eine hohe Qualität nach: 87 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer sind mit den Online-Angeboten von Bund, Kantonen und Gemeinden zufrieden. Bei der Nutzung der E-Government-Angebote besteht trotz Verbesserung gegenüber dem Vorjahr noch Aufholbedarf: 61 Prozent der befragten Schweizerinnen und Schweizer haben im Laufe des letzten Jahres E-Government-Angebote genutzt. Im Vorjahr nutzte laut Studie nur die Hälfte der Befragten E-Government-Angebote.


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Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz
Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Tel. 058 464 79 21, stephan.roethlisberger@isb.admin.ch



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