Verordnung über das Verbot der Gruppierung «Islamischer Staat» und verwandter Organisationen vom Bundesrat verabschiedet

Bern, 08.10.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung über das Verbot der Gruppierung «Islamischer Staat» und verwandter Organisationen verabschiedet. Die Verordnung tritt morgen, am 9. Oktober 2014, in Kraft.

Die Gruppierung „Islamischer Staat" begeht massive Verletzungen der Menschenrechte. Aufgrund der Eskalation der vergangenen Wochen hat der Bundesrat heute entschieden, die Gruppierung durch eine Verordnung zu verbieten. Sie verbietet nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation im In- und Ausland selber, sondern auch alle Aktionen, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen, wie beispielsweise Propaganda- oder Geldsammelaktionen oder das Anwerben neuer Mitglieder. Widerhandlungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, sofern nicht strengere Strafbestimmungen zur Anwendung kommen. Gegebenenfalls können auch Vermögenswerte der Organisationen eingezogen werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und der damit einhergehenden Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz hat der Bundesrat heute die Verordnung über das Verbot der Gruppierung «Islamischer Staat» und verwandter Organisationen verabschiedet. Die Verordnung tritt morgen, am 9. Oktober 2014, in Kraft und ist auf sechs Monate befristet. Das VBS wird damit beauftragt, dem Bundesrat eine Lösung zu unterbreiten, damit ab Ende Jahr das Verbot der Gruppierung „Islamischer Staat" und verwandter Organisationen, wie auch eine Weiterführung des Verbots der Gruppierung Al Qaïda und verwandter Organisationen gewährleistet ist.

Eine Regelung auf Gesetzesstufe in Form eines allgemeinen Organisationsverbots ist zur Zeit nicht vorgesehen. Der Bundesrat ist jedoch bereit über Lösungen zu diskutieren, falls beispielsweise im Rahmen der laufenden Gesetzgebung zum Nachrichtendienstgesetz entsprechende Vorschläge eingebracht werden.


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