Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen: Bundesrat beschliesst Verhandlungsmandate mit Partnerstaaten

Bern, 08.10.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die definitiven Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen. Die Mandate wurden in den vergangenen Monaten mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen konsultiert. Die Verhandlungen mit den Partnerstaaten sollen demnächst beginnen.

Am 21. Mai 2014 hat der Bundesrat die Mandatsentwürfe für Verhandlungen mit der EU, den USA und weiteren Ländern zur Einführung des automatischen Informationsaustausches genehmigt. Diese Entwürfe wurden in den vergangenen Monaten bei den zuständigen Kommissionen der Eidgenössischen Räte und bei den Kantonen konsultiert. Mit grosser Mehrheit wurden die Mandatsentwürfe unterstützt.

Am 21. Juli 2014 hat die OECD das Gesamtpaket zum neuen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen veröffentlicht. Am Treffen der G20-Finanzminister vom 20./21. September im australischen Cairns wurde die rasche Einführung des Standards bekräftigt.

Die heute vom Bundesrat definitiv beschlossenen Mandate enthalten folgende Eckpunkte:

  • Mit der EU soll über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs verhandelt werden.
  • Mit den USA soll bezüglich der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) über ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 verhandelt werden. Mit dem neuen Abkommen würden Daten zwischen den zuständigen Behörden automatisch auf gegenseitiger Basis ausgetauscht.
  • Es werden mit weiteren ausgewählten Ländern Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch aufgenommen. In einer ersten Phase werden Staaten in Betracht gezogen, mit denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestehen und die ihren Steuerpflichtigen, soweit angemessen, eine genügende Regularisierungsmöglichkeit bereitstellen.
  • Die Einführung des automatischen Informationsaustausches mit dem Ausland wird mittels Abkommen mit den Partnerstaaten erfolgen. Zudem wird im innerstaatlichen Recht ein Umsetzungsgesetz notwendig sein, welches zurzeit vom Eidgenössischen Finanzdepartement vorbereitet wird und dem Parlament zusammen mit den ausgehandelten Abkommen vorgelegt werden wird. Die heute bestehenden Rechtsgrundlagen schliessen den automatischen Informationsaustausch aus.

Die Schweiz begrüsst den neuen internationalen Standard, an dem sie selber aktiv mitgewirkt hat. Er ermöglicht gleich lange Spiesse im Wettbewerb der Finanzplätze, da diese Regeln für alle gelten, und ist ein wichtiges Instrument in den internationalen Bemühungen gegen Steuerhinterziehung. Das inländische Bankgeheimnis wird durch die Umsetzung des neuen globalen Standards nicht tangiert.

Für den Bundesrat ist wichtig, dass die Vorgaben, die er bereits im Juni 2013 beschlossen hat, im neuen Standard enthalten sind. Es soll nur einen einzigen globalen Standard geben, die ausgetauschten Informationen sollen nur dem vereinbarten Zweck dienen (Spezialitätsprinzip), die Informationen sollen reziprok, also gegenseitig fliessen, der Datenschutz ist zu gewährleisten und auch wirtschaftlich Berechtigte von Trusts und anderen Finanzkonstrukten sollen identifiziert werden. Der Bundesrat hat zudem festgehalten, dass die Fragen der Vergangenheitsregularisierung und des Marktzutritts in den Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch gegenüber der EU und den EU-Mitgliedstaaten zu fordern und anzustreben sind.

Schweizer Bekenntnis zum automatischen Informationsaustausch beim Global Forum

Im Weiteren hat der Bundesrat einem Schreiben des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) an das Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen zugestimmt. Darin bekräftigt die Schweiz die Absicht, die gesetzliche Basis für den automatischen Informationsaustausch zeitgerecht einzuführen, sodass Schweizer Finanzinstitute 2017 mit der Erhebung von Kontodaten ausländischer Steuerpflichtiger beginnen könnten und ein erster Datenaustausch 2018 stattfinden könnte. Dies unter dem Vorbehalt, dass das Parlament und allenfalls die Stimmberechtigten die nötigen Gesetze und Abkommen rechtzeitig genehmigen werden. Eine erste Gruppe von über 40 Staaten, die so genannten „early adopters", hat angekündigt, bereits 2016 mit der Erhebung von Daten zu beginnen und diese erstmals 2017 auszutauschen.


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