Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014

Bern, 19.09.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Zusatzbotschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Zusatzbotschaft zur Kenntnis zu nehmen, die erarbeiteten Szenarien nicht umzusetzen und das ursprünglich vorgelegte KAP 2014 zu beraten.

Der Nationalrat hatte den Bundesrat im Zuge der Rückweisung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014) beauftragt, zwei neue Szenarien zu prüfen. Im einen Szenario erwartet er Vorschläge, wie der Bundeshaushalt mit zusätzlichen Einnahmen oder Verzichten auf Steuersenkungen ins Gleichgewicht gebracht werden könnte. Im andern Szenario soll in drei grundsätzlichen Varianten aufgezeigt werden, wie die Personalbezüge zu Lasten von Personalkrediten in der Periode 2014-2016 auf 3 Milliarden stabilisiert werden könnten. Dies entspricht einer Kürzung des Personalaufwands um rund 300 Millionen pro Jahr. Gleichzeitig soll die Staatsquote (Ausgaben / BIP) auf dem Niveau der Rechnung 2012 stabilisiert werden. In beiden Szenarien soll auf die Abwälzung von Lasten auf die Kantone verzichtet werden. 

In der Zusatzbotschaft zeigt der Bundesrat auf, dass nach seiner Einschätzung auf der Einnahmenseite keine Möglichkeiten für Massnahmen bestehen, die das KAP 2014 ersetzen könnten. Bei den Steuereinnahmen mit grösserem Aufkommen sind bereits Erhöhungen, Senkungen oder Reformen geplant oder in Vorbereitung (Erhöhung MWST für die AHV, Erhöhung Mineralölsteuer für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III, Ersatz der Verrechnungs- durch eine Zahlstellensteuer). Steuerreformen sind zudem oft komplex und zeitintensiv, so dass sie für den Ersatz eines Konsolidierungspakets ausser Betracht fallen. Zur langfristigen Erhaltung des Gleichgewichts im Haushalt ist aus Sicht des Bundesrates eine Priorisierung von Steuerreformen und, im Einzelfall, die Sicherstellung einer adäquaten Gegenfinanzierung notwendig. 

Kürzung der Personalausgaben um 300 Millionen aus heutiger Sicht nicht verantwortbar

Im ausgabenseitigen Szenario enthält die Zusatzbotschaft drei Varianten, wie die Personalausgaben des Bundes um 300 Millionen beziehungsweise um rund 6,1 Prozent reduziert werden könnten. Für die Variantenbildung hat der Bundesrat mit folgenden Vorgaben gearbeitet: In Variante 1 werden die Personalausgaben linear um 6,1 Prozent gekürzt, wobei die Departemente Prioritäten setzen konnten. Variante 2 sieht bei jenen Aufgaben, deren Erfüllung der Bund selbst in der Hand hat, Kürzungen der Personalausgaben von 7,3 Prozent vor. In den Aufgabengebieten, in denen der Bund die Aufgabenerfüllung vornehmlich über Vorschriften und Subventionen steuert, müssen die Personalausgaben um 2,5 Prozent gekürzt werden. In Variante 3 müssen bei Aufgabengebieten, in denen die Aufgabenerfüllung primär über Vorschriften und Subventionen gesteuert wird, die Personalausgaben zur Erfüllung der Vorgabe des Parlaments um 17 Prozent reduziert werden, bei den Aufgabengebieten in der Kompetenz des Bundes um 2,5 Prozent.

In der Zusatzbotschaft wird skizziert, mit welchen Massnahmen diese Vorgaben erreicht werden könnten. Dafür sind tiefgreifende Aufgabenverzichte und ein erheblicher Leistungsabbau notwendig, was nicht ohne Gesetzesänderungen umgesetzt werden könnte. Die Aufgabenerfüllung des Bundes wäre in verschiedenen Bereichen gefährdet. Der Bundesrat erachtet deshalb in der heutigen finanzpolitischen Lage alle drei Varianten als nicht verantwortbar, zumal der Finanzplan 2016-2018 stetig steigende Überschüsse ausweist. Er beantragt deshalb dem Parlament, auf die Umsetzung der Zusatzbotschaft zu verzichten und stattdessen die Beratung des Ende Dezember 2012 vorgelegten KAP 2014 aufzunehmen. Dieses ausgewogene Paket mit einem Entlastungsvolumen von knapp 700 Millionen genügt aus heutiger Sicht, um den Bundeshaushalt auf Kurs zu halten. 


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