Bundesrat bestimmt Eckwerte für Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds

Bern, 19.09.2014 - Ein unbefristeter Fonds in der Verfassung, die Zweckbindung der Automobilsteuer und eine moderate, an den Bedarf gekoppelte Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags: Diese Eckwerte hat der Bundesrat nach Auswertung der Vernehmlassung für die künftige Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs beschlossen. Er hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, gestützt darauf die Botschaft an das Parlament zu erarbeiten.

Seit 1960 hat sich der motorisierte Individualverkehr mehr als verfünffacht. Dies strapaziert die Infrastruktur, erhöht die Kosten für Betrieb und Unterhalt und führt zu Verkehrsproblemen. Weil gleichzeitig die Einnahmen sinken, wird die Finanzierung der Nationalstrassen in den nächsten Jahren ohne Gegenmassnahmen defizitär werden. Daneben werden die für den Agglomerationsverkehr zur Verfügung stehenden Mittel bald grösstenteils verpflichtet sein. Die Finanzierung der Nationalstrassen und der Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen muss deshalb auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat hat dazu im Juni 2013 die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) beschlossen und im Februar 2014 seine Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Nach Auswertung der Rückmeldungen hat er jetzt die Eckwerte für die Botschaft zuhanden des Parlaments bestimmt.

Schrittweises Vorgehen

Mit dem NAF werden alle Nationalstrassenaufgaben und die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen künftig über ein Gefäss finanziert. Der NAF soll in der Verfassung verankert werden und unbefristet gelten.

Wie beim Bahninfrastrukturfonds sollen bestehende und neue Einnahmen zweckgebunden direkt in den Fonds fliessen. Um die Finanzierungslücke zu decken, hat der Bundesrat eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags beschlossen. Diese soll aber moderater ausfallen als zunächst vorgeschlagen und an den effektiven Bedarf gekoppelt werden. Damit wird sichergestellt, dass kein Geld auf Vorrat beschafft wird. Entscheidend ist, wie sich die Einnahmen und Ausgaben effektiv entwickeln und wie hoch der Investitionsbedarf ist. Prognosen auf lange Sicht hinaus sind jeweils mit Unsicherheiten behaftet. Ein schrittweises Vorgehen macht daher Sinn. Die erste Erhöhung soll 5 bis 7 Rappen pro Liter betragen. Sie erfolgt  zeitgleich mit der Zweckbindung der Automobilsteuer, deren Erträge - rund 375 Millionen Franken im Jahr - in der Regel ganz in den NAF fliessen sollen, vorbehältlich etwa allfälliger  Sparpakete. Die Erträge aus der Automobilsteuer  fliessen heute in den Bundeshaushalt und sollen neu zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur eingesetzt werden. Als ergänzende Massnahme sollen sich zudem auch Elektroautos und weitere Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken mit einer Abgabe an der Finanzierung der Strasseninfrastruktur beteiligen. Ausserdem soll bei den Einnahmen neu periodisch die Teuerung ausgeglichen werden.

Der Bundesrat hält die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags für verkraftbar: Einerseits weil dieser seit 1974 unverändert bei 30 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel liegt und die Teuerung nicht ausgeglichen wurde. Andererseits weil die Belastung auch dank verbrauchsärmeren Autos in den letzten Jahren faktisch gesunken ist.

Netzergänzungen Lausanne/Morges und Glatttalautobahn

Um das Nationalstrassennetz leistungsfähig zu halten, sind gewisse Erweiterungen und Kapazitätsausbauten notwendig. Diese werden im Strategischen Entwicklungsprogramm Strasse (STEP) zusammengefasst. Aktuell enthält es jene Projekte, die bisher im Programm Engpassbeseitigung (PEB) enthalten waren. Der erste Realisierungsschritt für die Zeit bis 2030 umfasst Projekte im Umfang von 6,6 Milliarden Franken, wobei das Parlament Projektkredite von 2,6 Milliarden Franken bereits freigegeben oder zur Beratung überwiesen erhalten hat.

Der Bundesrat wird dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft mit einem aktualisierten STEP unterbreiten, die bei Bedarf mit einem Vorschlag zur Anpassung des Mineralölsteuerzuschlags ergänzt wird. Sowohl im Rahmen von STEP als auch bei den Agglomerationsprogrammen kann das Parlament somit periodisch über die jeweiligen Projekte und die Finanzierung befinden. Mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 5 bis 7 Rappen pro Liter können die in den ersten Jahren baureifen Projekte verwirklicht werden.  

Zusätzlich zu den bisher vorgesehenen STEP-Projekten hat der Bundesrat beschlossen, auch die beiden Netzergänzungen für Lausanne/Morges und die Glatttalautobahn zu berücksichtigen. Diese dienen dazu, gravierende Engpässe zu entschärfen.

Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) bleibt für die übrigen Aufgaben bestehen, zum Beispiel für die Beiträge an die Kantone. Die Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen sollen - anders als heute geregelt - unbefristet weitergeführt werden.

Um im NAF und in der SFSV Unterdeckungen zu vermeiden, soll ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, der es bei Bedarf erlaubt, einen Teil der Automobilsteuer vorübergehend der SFSV anstatt dem NAF zuzuführen.


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