Bundesrat für lückenlosen und fairen Unfallschutz

Bern, 19.09.2014 - Der Bundesrat möchte das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in einigen Punkten revidieren. Unter anderem will er verhindern, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht versichert ist. Ausserdem soll für Katastrophen eine Ereignislimite eingeführt werden. Die Anpassungen werden von den Sozialpartnern und Versicherern mitgetragen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf ans Parlament überwiesen.

Das Gesetz über die Unfallversicherung hat sich aus Sicht des Bundesrates grundsätzlich bewährt, und die Finanzierung der Leistungen ist gewährleistet. Die Revision betrifft denn auch lediglich einzelne unbestrittene Schwachstellen. Im Fall von Verletzungen, die den Folgen eines Unfalls ähnlich sind, sollen Unsicherheiten ausgeräumt werden. Unfallähnliche Körperschädigungen wie Verrenkungen, Knochenbrüche oder Bänderrisse sollen neu vom UVG übernommen werden, sofern vom Unfallversicherer nicht eine Verursachung durch Abnützung und Erkrankung bewiesen wird.

Klar geregelt wird auch der Versicherungsbeginn. Damit werden auch jene Personen versichert, die zwar einen Arbeitsvertrag besitzen, die Arbeit aber noch nicht angetreten haben. Verbessert wird auch der Unfallschutz von arbeitslosen Personen, indem dieser gesetzlich verankert wird.

Mit der Revision sollen zudem Überentschädigungen verhindert werden. Lebenslänglich ausgerichtete UVG-Renten sollen unter bestimmten Bedingungen beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden können. Damit kann verhindert werden, dass eine verunfallte Person gegenüber einer nicht verunfallten Person im Alter finanziell besser gestellt wird.

Für Katastrophen wird eine Ereignislimite eingeführt. Für Schäden, die über diese Limite hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichfonds schaffen. Dieser würde nach Eintritt eines Grossereignisses über einen speziellen Prämienzuschlag geäufnet. Präziser geregelt wird schliesslich auch die Organisation der Suva, insbesondere die Kompetenzen des Suva-Rats, des sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Verwaltungsrats dieses Unfallversicherers.

Die Dachverbände der Sozialpartner und die Versicherer als Träger der Unfallversicherung wurden bei der Vorbereitung der Revision einbezogen. In der Vernehmlassung sind praktisch alle Gesetzesanpassungen auf breite Zustimmung gestossen. Die Botschaft zur Revision des UVG geht nun ans Parlament. Dieses hatte im Frühling 2011 einen Teil des ersten Reformpakets des Bundesrates mit dem Auftrag zurückgewiesen, die Revision auf das Wesentliche zu beschränken.


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