BFK – IKEA ruft GUNGGUNG Kinderschaukel zurück

(Letzte Änderung 17.09.2014)

Bern, 16.09.2014 - In Zusammenarbeit mit IKEA informiert das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) über den Rückruf von GUNGGUNG Kinderschaukeln.

IKEA hat Berichte über Vorfälle erhalten, denen zufolge die Aufhängevorrichtung der GUNGGUNG Schaukel nicht den Qualitätsanforderungen von IKEA entspricht und eine ernste Verletzungsgefahr darstellt.

IKEA bittet Kunden, die eine GUNGGUNG Kinderschaukel erworben haben, diese aus der Reichweite von Kindern zu entfernen und sie in einem beliebigen IKEA Einrichtungshaus zurückzugeben. Dort erhalten sie den vollen Kaufpreis erstattet. Ein Kaufbeleg (Kassenbon) ist für die Erstattung des vollen Kaufpreises nicht notwendig.

Die GUNGGUNG Kinderschaukel wird seit dem 3. März 2014 in allen IKEA Einrichtungshäusern verkauft.


Adresse für Rückfragen

IKEA Schweiz AG

IKEA Servicenummer 0800 000 007



Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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