Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Landesversorgungsgesetzes

Bern, 03.09.2014 - Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) ans Parlament überwiesen. Die heutigen Rahmenbedingungen verlangen einen stärkeren Beitrag der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) zur Erhöhung der Wi-derstandsfähigkeit von Versorgungsinfrastrukturen und ein dynamisiertes Instrumen-tarium zur Bewältigung von schweren Mangellagen. Die Revision strebt dabei keinen grundlegend neuen Ansatz an. Im Zentrum stehen die Beschleunigung der Abläufe im Krisenfall sowie der vorsorgliche Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Die Modernisierung der bestehenden Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 1982 soll der WL ermöglichen, den vielfältigen Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge weiterhin genügen zu können. Unabhängig von den Ursachen muss die WL bei drohenden oder bereits eingetretenen schweren Mangellagen, die das ganze Land betreffen, rasch und gezielt eingreifen können.

Bewährte Prinzipien und Instrumente der WL wie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat, das Subsidiaritäts- und Milizprinzip oder die Pflichtlagerhaltung werden beibehalten. Die Wirtschaft spielt sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle. Der Bund greift, falls nötig, nur unterstützend ein.

Mit der Revision ist die Absicht verbunden, bereits in Zeiten ungestörter Versorgung einen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit von lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen zu leisten. Das Gesetz beinhaltet Instrumente, die es ermöglichen, Unternehmen von besonderer Bedeutung für die Landesversorgung optimal in die Krisenvorsorge einzubeziehen. Es geht dabei in erster Linie um die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft solch wichtiger Akteure. Der Bundesrat soll Unternehmen verpflichten können, geeignete Massnahmen zu treffen, sofern es die Situation erfordert. Freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit haben aber grundsätzlich Vorrang.

Die starke Vernetzung der Wirtschaft im Zuge der Globalisierung und die hohe Dynamik moderner Versorgungsprozesse verlangen heutzutage eine raschere Reaktion auf Störungen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung kann die WL bereits handeln, wenn sich eine schwerwiegende Versorgungsstörung unmittelbar anbahnt. Damit sollen schwere Schäden für die Wirtschaft vermieden oder möglichst gering gehalten werden.

In der Vernehmlassung wurden die Hauptstossrichtung und die Ziele der Revision mehrheitlich befürwortet. So bleiben beispielsweise die Grundzüge der Pflichtlagerfinanzierung erhalten. Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren sind grundsätzlich weiterhin aus privaten Mitteln der Garantiefonds zu decken. In zahlreichen Stellungnahmen wurde jedoch verlangt, dass der Bund die Kosten übernehmen müsse, falls die Mittel aus den Garantiefonds nicht ausreichen sollten. Mit der nun vorgeschlagenen Lösung wird deshalb subsidiär zur privaten Finanzierung eine Übernahme der Lagerhaltungskosten durch den Bund ermöglicht.

Etliche Vernehmlassungsteilnehmer, darunter auch mehrere Kantone, haben die Bedeutung der Ressource Boden betont, welche es als Basis für die inländische Produktion lebenswichtiger Güter wie Nahrungs- und Futtermittel zu schützen gelte. Neu wird deshalb eine Bestimmung in das LVG aufgenommen, welche die Wichtigkeit ausreichender Fruchtfolgeflächen für die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln in Krisenzeiten deutlich macht.


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Thomas Wyttenbach, juristischer Mitarbeiter, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
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