Abkommen über geografische Angaben zwischen der Schweiz und Jamaika tritt in Kraft

Bern, 01.09.2014 - Das Abkommen zwischen der Schweiz und Jamaika über den Schutz geografischer Angaben tritt heute in Kraft. Es verbessert den Schutz für Bezeichnungen wie Emmentaler, Gruyère oder Schweiz sowie das Schweizer Kreuz und die Wappen der Kantone.

Ab heute schützt ein Abkommen zwischen der Schweiz und Jamaika geografische Angaben in beiden Ländern. Der Schutz gilt für alle Produkte, und das Abkommen  geht klar über die internationalen Mindeststandards der Welthandelsorganisation hinaus. Dank dem Abkommen profitieren wichtige Schweizer Bezeichnungen wie Emmentaler, Gruyère, Schweizer Schokolade oder Schweizer Uhren von einem verbesserten Schutz in Jamaika. Auf Seiten Jamaikas schützt das Abkommen geografische Angaben wie Jamaica Rum, Blue Mountain Coffee oder Jamaican Jerk.

Unter das Abkommen fallen auch Landesnamen und Hoheitszeichen beider Vertragsparteien. So schützt das Abkommen das Schweizer Wappen und das Schweizer Kreuz wie auch die Wappen und Namen der Kantone.

Verbesserter Schutz für Schweizer Qualitätsprodukte

Geografische Angaben sind ein wichtiges Marketinginstrument beim Export von Schweizer Qualitätsprodukten. Das internationale Recht schützt diese Bezeichnungen bislang nur ungenügend. Missbrauch ist verbreitet. Daher setzt sich die Schweiz in internationalen Foren wie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum oder der Welthandelsorganisation für eine Verbesserung des Schutzes ein.

Parallel dazu handelt sie mit gleichgesinnten Partnerländern bilaterale Schutzabkommen aus, welche über das bestehende Schutzniveau hinausgehen. Der Vertrag mit Jamaika setzt diese Strategie fort und folgt auf das 2010 mit Russland abgeschlossene Abkommen. Die Schweiz hatte mit Jamaika zwischen 2008 und 2011 bereits ein technisches Kooperationsprojekt zum Schutz geografischer Angaben durchgeführt. 

Auf der Linie der „Swissness"-Gesetzesrevision
Der Abschluss von bilateralen Abkommen zum Schutz der geografischen Angaben entspricht einem Anliegen des Schweizer Parlaments (Motion 12.3642 vom 19. Juni 2012 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats) und verfolgt dieselbe Stossrichtung wie die im Juni 2013 verabschiedete „Swissness"-Gesetzesrevision. Diese stärkt den Schutz der Herkunftsbezeichnung Schweiz und des Schweizer Kreuzes im Inland und erleichtert damit auch die Rechtsdurchsetzung im Ausland.


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