Von-Wattenwyl-Gespräche vom 29. August 2014

Bern, 29.08.2014 - Die Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen von FDP (Vorsitz), BDP, CVP, SP und SVP haben sich heute Freitag unter der Leitung von Bundespräsident Didier Burkhalter mit Vizepräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann sowie Bundeskanzlerin Corina Casanova zu den traditionellen von-Wattenwyl-Gesprächen getroffen. Hauptthema waren die Umsetzungsarbeiten zum Verfassungs-artikel 121a (Steuerung der Zuwanderung). Auch mögliche Varianten für Regeln, die zu mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung führen sollen, wurden diskutiert.

Bundespräsident  Didier Burkhalter erklärte, dass der Bundesrat  die Vorgabe der Bevölkerung, die Zuwanderung stärker zu kontrollieren, umsetzen wolle. Gleichzeitig wolle die Landesregierung aber auch den bilateralen Weg erhalten und stärken. In Bezug auf die Beziehungen zur EU wies Burkhalter darauf hin, dass es seit den Massnahmen für den Zugang der Kroatinnen und Kroaten zum Schweizer Arbeitsmarkt positive Entwicklungen gebe. So konnten diverse Verhandlungen wie zum Institutionellen, dem Strom oder Emissionshandel weitergeführt bzw. aufgenommen werden. Er hielt weiter fest, dass die EU es zwar ablehnt, über die Prinzipien der Personenfreizügigkeit zu verhandeln, aber bereit sei, über konkrete Umsetzungsprobleme zu diskutieren. Es sei wichtig, in dieser Phase der Unsicherheit ruhig und geeint zu arbeiten und so die beste Lösung für die Schweiz zu finden.

Vizepräsidentin Simonetta Sommaruga informierte an den Gesprächen über den Stand der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung. Das Konzept dafür hatte der Bundesrat wie angekündigt Ende Juni vorgelegt. Zuletzt hatte sich der Bundesrat am 13. August 2014 mit der Umsetzung und den Beziehungen zur Europäischen Union (EU) befasst.

Im Zentrum der Arbeiten steht die Frage, wie der innenpolitische und der aussenpolitische Prozess zusammengeführt werden können. Sommaruga betonte, es gebe verschiedene möglichen Szenarien in diesen beiden Prozessen, auf die sich der Bundesrat vorbereiten müsse. Es wäre falsch, sich jetzt in diesem frühen Zeitpunkt auf eine einzige Strategie festzulegen. Die Gesetzesvorlage für die Vernehmlassung will der Bundesrat wie angekündigt Ende Jahr vorlegen.

Grossmehrheitlich unterstützten die Parteien das Vorgehen des Bundesrates sowie die präsentierten Eckwerte zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels. Dass der Bundesrat verschiedene Szenarien für mögliche Entwicklungen berücksichtigt, stiess allgemein auf Zustimmung. Die SVP forderte, dass die Gesetzesvorlage schneller ausgearbeitet werde. Bundespräsident Burkhalter erklärte, die Parteien in kontinuierlichem und intensiviertem Dialog über die weiteren Schritte in dem Dossier informieren zu wollen, was von den Repräsentanten aller Bundesratsparteien begrüsst wurde.

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann wies auf die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung der bilateralen Abkommen hin. Sie schaffen einen verlässlichen Rechtsrahmen gegenüber der EU und stärken die Standortattraktivität der Schweiz. Die Bilateralen I bieten einen massgeschneiderten Zugang zum EU-Binnenmarkt, der über das Freihandelsabkommen von 1972 hinausgeht. Für einzelne Wirtschaftsbereiche  sowie für den Forschungsstandort Schweiz sind diese Abkommen von sehr hoher Bedeutung.

Im Weiteren erläuterte Schneider-Ammann, dass das WBF im Rahmen der Fachkräfteinitiative derzeit gemeinsam mit den betroffenen Akteuren zusätzliche Massnahmen prüft und erarbeitet, um die Erwerbstätigkeit der inländischen Arbeitskräfte zu erhöhen. In Abstimmung mit der Konkretisierung des Umsetzungskonzeptes werden auch die Arbeiten zur Anpassung der flankierenden Massnahmen vorangetrieben.

Alle Parteien und der Bundesrat waren sich einig, dass der Wirtschaft in der aktuellen Situation eine grosse Verantwortung zukomme. Es sei an ihr, bei der Stellenvergabe vermehrt Arbeitskräfte aus dem Inland zu berücksichtigen. Auf allgemeine Zustimmung stiess die vom WBF erarbeitete Fachkräfteinitiative.

Diskussion über Parteienfinanzierung
Vizepräsidentin Sommaruga informierte die Parteispitzen an den Von-Wattenwyl-Gesprächen ausserdem über zwei mögliche Varianten, wie Regeln für Transparenz bei der Parteienfinanzierung ausgestaltet sein könnten. Zum einen geht es um eine obligatorische Offenlegung der Rechnung der Parteien - etwa auf einer neuen elektronischen Plattform -, zum andern um eine freiwillige Offenlegung im bestehenden Parteienregister. Beide Varianten waren im Bundesrat bereits diskutiert worden. Vor einem Entscheid wollte der Bundesrat die Spitzen der Bundesratsparteien anhören.

Alle Parteien ausser der SP wollen jedoch am Status Quo ohne Transparenzvorgaben festhalten, da sich das bestehende System aus ihrer Sicht für die Schweiz bewährt habe. Die SP forderte im Gegenzug noch schärfere Massnahmen als sie der Bundesrat mit den zwei Optionen ins Spiel gebracht hatte. Die Landesregierung wird das Thema weiter beraten.

Die Staatengruppe GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption) des Europarates hatte der Schweiz empfohlen, die Frage der Parteienfinanzierung zu regeln. Aktuell befindet sich die Schweiz im Nichtkonformitätsverfahren. Sie wird der GRECO bis Ende März 2015 erneut über das weitere Vorgehen Bericht erstatten müssen.


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