Der Bundesrat fördert die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Bern, 27.08.2014 - Der Bundesrat ergreift Massnahmen, um die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung konsequenter zu fördern. Die Revision der gesetzlichen Grundlagen soll die Vertretung der sprachlichen Minderheiten insbesondere in Kaderfunktionen verbessern, die Sprachkenntnisse des Personals fördern und den Zugang zu Sprachkursen erleichtern.

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sowie die Totalrevision der Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verabschiedet.

Er möchte damit mit gutem Beispiel vorangehen und seine Verantwortung wahrnehmen, die Landessprachen zu fördern und den nationalen Zusammenhalt zu stärken. So ist neu nicht nur für die Departemente als Ganzes, sondern auch für die einzelnen Verwaltungseinheiten vorgegeben, wie stark die Vertretung der Sprachgemeinschaften sein sollte.

Im Rahmen der Revision der Verordnung werden auch die Autonomie und die Kompetenzen der oder des Delegierten für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verstärkt, was ein aktiveres Eingreifen in die zentralen Prozesse zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ermöglicht. Der oder die Delegierte für Mehrsprachigkeit wird direkt vom Bundesrat ernannt und ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet.

 

 

 

 

 


Adresse für Rückfragen

Isabelle Chassot, Direktorin des Bundesamtes für Kultur BAK
Tel.: 058 462 92 61

Nicoletta Mariolini, Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit
Tel.: 058 462 64 35



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-54213.html