Präsentation der nach der Administrativuntersuchung im SECO getroffenen Massnahmen

Bern, 21.08.2014 - Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat heute die Massnahmen präsentiert, die zur Beseitigung der Missstände im Informatikdienst der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung getroffen wurden. Die Massnahmen stützen sich auf den Bericht zur Administrativuntersuchung, die nach dem Anfang 2014 in den Medien thematisierten Korruptionsverdacht angeordnet wurde. Der WBF-Vorsteher verlangte vom SECO, in seinem Kompetenzbereich alle nötigen Massnahmen zu treffen, um das korrekte Funktionieren der Ausgleichsstelle bis Ende Jahr wieder zu gewährleisten; diese Massnahmen werden momentan umgesetzt. Die Frage nach der Integration der Ausgleichsstelle ins SECO wird einer vertieften Prüfung unterzogen.

Nach den Medienberichten Anfang Jahr über die Missstände verlangte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), dass die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung und ihr Informatikdienst wieder korrekt funktionieren. Die Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat sofort reagiert, die Beschaffungsregeln neu definiert und Massnahmen ergriffen, um das Controlling zu stärken und die Einhaltung der Prozeduren zu gewährleisten.

Die heute veröffentlichten Ergebnisse der Administrativuntersuchung von Professor Saxer zeigen, dass die von der SECO-Leitung zusammen mit der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung getroffenen Massnahmen gerechtfertigt sind. Gleichzeitig tritt das SECO als Privatkläger in der von der Bundesanwaltschaft (BA) eingeleiteten Strafuntersuchung auf.

Des Weiteren hat der Departementsvorsteher das SECO beauftragt, wo nötig und möglich sowie in Abstimmung mit der laufenden Strafuntersuchung Disziplinarmassnahmen zu prüfen. Aus Sicht des WBF-Vorstehers sind die im Bericht zur Administrativuntersuchung festgestellten Missstände absolut inakzeptabel.

Die Massnahmen des SECO sowie die zusätzlichen, aus der Administrativuntersuchung abgeleiteten Massnahmen sollen bis Ende 2014 und für die Zukunft sicherstellen, dass der Informatikdienst der Ausgleichsstelle seine Pflichten unter Einhaltung der geltenden Regeln erfüllt.

Die Wiederherstellung von Recht und Ordnung ist für den Departementsvorsteher des WBF die Grundvoraussetzung, um danach das im Bericht kritisierte Problem der komplexen Struktur angehen zu können. Als dem SECO angegliederte Einheit erfüllt die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung gewisse Funktionen, die mit diesem Status zusammenhängen; dennoch muss sie sich in anderen Bereichen - insbesondere bei den Finanzen - an die Weisungen der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung halten. Obwohl diese komplexe Struktur nicht die Ursache der Missstände ist, hat sie klar zu deren Auftreten beigetragen.

Bis Oktober will der Departementsvorsteher einen Experten ernennen und beauftragen, zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern die Vor- und Nachteile verschiedener Organisationsmodelle für die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung zu prüfen, darunter die vollständige Integration ins SECO, die Schaffung einer autonomen Struktur nach dem Vorbild der SUVA oder die Beibehaltung des Status Quo. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden für die erste Jahreshälfte 2015 erwartet.

Zur Erinnerung: Anfang 2014 sahen sich das WBF und das SECO mit Korruptionsvorwürfen gegen den Informatikdienst der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung konfrontiert. Gewisse Mitarbeitende standen im Verdacht, von einer Informatikfirma geldwerte Vorteile für die Erteilung von Aufträgen erhalten zu haben. Diese Aufträge wurden mutmasslich unter Missachtung der geltenden Prozeduren für die öffentliche Beschaffung vergeben.


Adresse für Rückfragen

Erik Reumann, Pressesprecher WBF, Tel. 058 462 29 87



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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

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