Bundesrat will Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern

Bern, 20.08.2014 - Die bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen optimiert werden. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende März 2015 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit vorzulegen.

Im Zentrum der geplanten Revisionsvorlage steht insbesondere ein erleichterter Daten- und Informationsaustausch zwischen den beim Kampf gegen die Schwarzarbeit beteiligten Behörden. Da Verdachtsmeldungen seitens anderer Behörden für die Kontrollorgane eine wichtige Grundlage für die Durchführung von Kontrollen bilden, soll ausserdem das entsprechende Potenzial künftig besser genutzt werden. Im Rahmen der Revision wird deshalb der Kreis der unterstützenden Behörden erweitert werden Der Bundesrat entschied zudem, auf seinen Beschluss vom 13. Dezember 2013 zurückzukommen und die Pflicht der unterjährigen Meldung neuer Mitarbeitenden an die Ausgleichkasse nicht abzuschaffen.

Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wurde im Jahr 2012 gemäss gesetzlichem Auftrag auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung hatte das WBF dem Bundesrat vorgeschlagen, die beteiligten Ämter mit der Prüfung zu beauftragen, ob mit einer Gesetzes- oder Verordnungsrevision die Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessert werden kann. Im Licht dieser Überprüfung hat das WBF dem Bundesrat nun beantragt, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die beteiligten Behörden mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Ende März 2015 zu beauftragen.


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