Epidemiengesetz: Anhörung zum Verordnungsrecht ist eröffnet

Bern, 07.07.2014 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Anhörung zu den Verordnungen des revidierten Epidemiengesetzes eröffnet. Diese präzisieren das am 22. September 2013 von der Schweizer Bevölkerung angenommene Gesetz, welches Anfang 2016 in Kraft treten soll. Bis am 10. Oktober 2014 können sich alle interessierten Kreise zu den Verordnungstexten äussern.

Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Epidemiengesetz) wird die Schweizer Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Gefahren geschützt. Bund und Kantone können sich auf Krisensituationen effizienter vorbereiten und diese effektiver bewältigen, Epidemien wirksamer bekämpfen und gezielter gegen die zunehmenden Antibiotikaresistenzen und Spitalinfektionen vorgehen. Im vergangenen Herbst hat das Stimmvolk die Vorlage an der Urne mit einem Ja-Stimmenanteil von 60% angenommen.

Drei Verordnungen

In der Anhörung geht es um drei Verordnungen. Die Erste konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Bei der Zweiten stehen die mikrobiologischen Laboratorien im Zentrum, das heisst: die Voraussetzungen und das Verfahren, um die Bewilligung für den Betrieb solcher Laboratorien zu erhalten. Die Dritte befasst sich mit den meldepflichtigen Beobachtungen übertragbarer Krankheiten. Sie hält fest, welche Erreger bzw. Krankheiten unter die Meldepflicht fallen. Da es sich bei letzterer um eine EDI- und keine Bundesratsverordnung handelt, kann sie bei Bedarf rascher angepasst werden.

Koordination zwischen Bund und Kantonen

Im neuen Epidemiengesetz und damit auch in den Verordnungen sind die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen genauer geregelt als in der Vergangenheit. Der Bund erhält im Einvernehmen mit den Kantonen eine stärkere Rolle bei der Führung, der Zielfestlegung, der Aufsicht und der Koordination der anstehenden Aufgaben. Die Kantone bleiben wie bisher für die Durchführung der Massnahmen zuständig (Vollzug).

Im Weiteren bestehen nun die Voraussetzungen, um schweizweit einheitliche, effiziente Massnahmen zur Prävention, Überwachung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sowie Infektionen in Spitälern und Pflegeheimen zu ergreifen. Beim Impfen sehen Gesetz und Verordnungen keinen Zwang vor.

Die interessierten Kreise können bis am 10. Oktober 2014 zu den Verordnungsentwürfen Stellung nehmen. Der Anhörungsbericht ist für Ende Jahr zu erwarten. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit
Sektion Kommunikation
Tel. 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-53717.html