Kulturgütertransfergesetz – Positive erste Bilanz

Bern, 01.06.2006 - Vor einem Jahr, am 1. Juni 2005, ist das Kulturgütertransfergesetz in Kraft getreten. Es dient der Bekämpfung des illegalen sowie der Förderung des legalen Kulturgütertransfers. Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur zieht eine positive erste Bilanz.

Das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) leistet einen Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes der Schweiz und anderer Staaten durch verschärfte Ein- und Ausfuhrvorschriften, besondere Sorgfaltspflichten im Kunsthandel und Auktionswesen sowie die Erteilung von Rückgabegarantien für Leihgaben aus Museen.

Für den Vollzug des KGTG ist die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur zuständig. Als Kompetenzzentrum des Bundes ist sie auch der Ansprechpartner der Öffentlichkeit und der Behörden, und sie vertritt die Schweiz gegenüber ausländischen Behörden in Fragen des Kulturgütertransfers. Die Fachstelle nimmt ebenfalls die Aufgaben der bereits bestehenden Anlaufstelle Raubkunst wahr.

Die Dienstleistungen der Fachstelle werden im In- und Ausland in Anspruch genommen. Informationen stellt die Fachstelle in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch auf www.bak.admin.ch/kgt zur Verfügung. Die Fachstelle pflegt den kontinuierlichen Dialog mit den betroffenen Kreisen. Sie stellt eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten fest.

Die Fachstelle unterstützt die Zollbehörden, welche die Einhaltung der neuen Vorschriften für Kulturgüter kontrollieren. Durch die Fachstelle wurden im vergangenen Jahr 115 Zollfälle vertieft abgeklärt. Bei Widerhandlungen gegen das KGTG erfolgte die Überweisung an die Strafverfolgungsbehörden. Die Fachstelle arbeitet auch erste bilaterale Vereinbarungen mit Staaten über besondere Bestimmungen betreffend die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgütern aus.

Zur Förderung des internationalen Austauschs von Kulturgütern zwischen Museen hat die Fachstelle auf Antrag bereits mehrere Rückgabegarantien ausstellen können. Rückgabegarantien schützen ausländische Leihgaben für die Zeit ihrer Ausstellung in der Schweiz vor Rechtsansprüchen Dritter und entsprechenden Gerichtsverfahren. Es ist absehbar, dass die Nachfrage nach Rückgabegarantien in Zukunft weiter zunehmen wird.

Während es in der Einführungsphase des KGTG primär um die Information und Sensibilisierung sowie um die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr am Zoll ging, wird nun auch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten des Kunsthandels und des Auktionswesens kontrolliert werden.

Mit der neuen Kulturgütertransfergesetzgebung, die das Schweizer Recht im Bereich von Kunsthandel und Kulturgüteraustausch an internationale Minimalstandards anpasst, verfügt die Schweiz nicht nur über ein griffiges Instrument zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers. Die Massnahmen schaffen auch mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Damit konnte das internationale Vertrauen in den Schweizer Kulturgütermarkt gestärkt werden.


Adresse für Rückfragen

Yves Fischer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur; T 031 323 86 75, E yves.fischer@bak.admin.ch


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