Die Schweiz und China feiern das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens

Bern, 01.07.2014 - Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat am Dienstagnachmittag im Basler Rheinhafen die Feierlichkeiten zum Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China eröffnet. Für den Schweizer Aussenhandel ist dieses Freihandelsabkommen das bedeutendste seit jenem mit der Europäischen Union von 1972.

Fast genau ein Jahr nachdem Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und sein chinesischer Amtskollege, Handelsminister Gao Hucheng, am 6. Juli 2013 in Beijing das umfassende Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China unterzeichnet hatten, tritt es am 1. Juli 2014 in Kraft. Die Wirtschaft und insbesondere die Exportwirtschaft hat auf diesen Moment gewartet, weil sich ihr Marktzugang in China gegenüber jenem der europäischen Konkurrenten verbessert.

Bundesrat Schneider-Ammann hat Wirtschafts- und Behördenvertreter zur Feier im Rheinhafen Basel eingeladen, weil der Ort wie kaum ein anderer in der Schweiz das Tor zur Welt darstellt. Als Vertreter des chinesischen Handelsministers nimmt der Botschafter Chinas bei der Welthandelsorganisation (WTO), Yu Jianhua, am Festakt teil. Gleichzeitig mit diesem Anlass in der Schweiz feiert auch die Volksrepublik China das neue Freihandelsabkommen. Die Direktorin des SECO, Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, nimmt für die Schweiz an den Feierlichkeiten in Peking teil.

Die Volksrepublik China ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien. Mit einem Handelsvolumen von über 20 Milliarden Franken im vergangenen Jahr ist China hinter der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner weltweit.

Das Freihandelsabkommen verbessert den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen. Mit dem Abkommen werden die Zölle - zum Teil mit Übergangsfristen - auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut sowie die Rechtssicherheit für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch und den Schutz des geistigen Eigentums erhöht. Das Freihandelsabkommen wird zusammen mit dem gleichzeitig abgeschlossenen bilateralen Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen, welches am 9. Juni 2014 in Kraft getreten ist, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.


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