21. Tätigkeitsbericht

Bern, 30.06.2014 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür stellt heute der Öffentlichkeit seinen 21. Tätigkeitsbericht vor. Im Bereich Datenschutz haben die Enthüllungen Edward Snowdens das Tätigkeitsjahr 2013/2014 ebenso geprägt wie die Risiken, die von der zunehmend intensiveren Sammlung und Analyse von User- und Kundendaten durch Unternehmen ausgehen.

Die bekannt gewordene flächendeckende Überwachung des Internets durch die NSA und ihre Partnerorganisationen haben weltweit für Empörung gesorgt und auch in der Schweiz die Diskussion über die Grenzen staatlicher Überwachung neu lanciert. Der EDÖB äusserte sich kritisch zum Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes, der eine Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten durch den Nachrichtendienst vorsieht. So soll sich dieser künftig in Informatiksysteme und -netze einschalten dürfen, um den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen. Eine so weitreichende Befugnis ist aus Sicht des EDÖB heikel.

Dass die technologische Entwicklung die Privatsphäre des Einzelnen zunehmend in Bedrängnis bringt, lässt sich seit mehreren Jahren beobachten. Im Berichtsjahr galt die Aufmerksamkeit des EDÖB den sogenannten Personentracking-Systemen, die unter anderem im Einzelhandel eingesetzt werden. Sie ermöglichen es, Kundinnen und Kunden etwa mittels Gesichtserkennung automatisiert zu erfassen und deren Verhalten zu analysieren. Die Ergebnisse dienen z.B. dazu, Standorte von Werbeflächen zu optimieren. Dass der Einsatz solcher Systeme zum Teil ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen erfolgt, ist aus Datenschutzsicht problematisch.

Im Bereich des Öffentlichkeitsprinzips gingen 2013 ähnlich viele Zugangsgesuche bei den Bundesbehörden ein wie in den Vorjahren (total 469). Auch der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Gesuche blieb konstant (68%). Das spricht dafür, dass sich das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) als nützliches und griffiges Instrument der Informationsbeschaffung für Private und Medienschaffende etabliert hat. Die Bestrebungen des Nachrichtendienstes und weiterer Verwaltungseinheiten, sich aus dem Geltungsbereich des BGÖ ausnehmen zu lassen, lehnt der EDÖB ab. Sie unterlaufen die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, die Tätigkeit der Verwaltung transparenter zu machen.

Im Rahmen seiner Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten führte der EDÖB auch im vergangenen Amtsjahr diverse Sachverhaltsabklärungen durch. So zeigte die Kontrolle der zertifizierten Datenannahmestellen bei zwei Krankenversicherern, dass die Umsetzung der automatisierten Dunkelprüfung der Rechnungen des Typus DRG aus technischen Gründen weniger schnell voranschreitet als erwartet. Bei der Untersuchung der Whistleblowing-Meldestelle des Bundes stellte der EDÖB fest, dass eine Datensammlung vorliegt, und forderte die zuständige Behörde auf, ihrer gesetzlichen Anmeldepflicht nachzukommen. Die Aufzeichnung von Telefongesprächen der Beschäftigten in den Call Centers der Schweizerischen Post, die der EDÖB aufgrund von Hinweisen einer Gewerkschaft näher abklärte, hat sich als datenschutzkonform erwiesen. Zudem wurde im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit das Generalkonsulat der Schweiz in Dubai kontrolliert, wobei das Augenmerk der Datenbearbeitung beim Vergabeverfahren für Schengen-Visa galt.

Weiter nahm der EDÖB zu verschiedenen Gesetzgebungsprojekten Stellung, unter anderem zur Revision des Publikationsgesetzes. Dabei wirkte er darauf hin, dass Massnahmen vorgesehen werden, um Missbräuche im Zusammenhang mit behördlichen Publikationen im Internet zu vermeiden. Im Finanzbereich äusserte er sich zur Revision des Steueramtshilfegesetzes, wobei er das Verfahren der nachträglichen Information der beschwerdeberechtigten Person bemängelte. Sein Änderungsantrag wurde vom Bundesrat jedoch abgelehnt. Erfolgreich war hingegen seine Intervention in Sachen elektronisches Patientendossier, wie der im Berichtsjahr vorgelegte Gesetzesentwurf zeigte. Mehrere Verbesserungen zugunsten der Privatsphäre der Patienten wurden darin aufgenommen, darunter namentlich der Verzicht auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Patientenidentifikator im eHealth-Bereich.

Weitere Themen des 21. Tätigkeitsberichts werden im Résumé anbei zusammengefasst.

Der vollständige Tätigkeitsbericht befindet sich auf www.derbeauftragte.ch in der Rubrik Dokumentation.


Adresse für Rückfragen

-



Herausgeber

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
http://www.edoeb.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-53586.html