Neue Zollbestimmungen für Reisende ab 1. Juli

(Letzte Änderung 30.06.2014)

Bern, 30.06.2014 - Ab Anfang Juli gelten im Reiseverkehr neue Zollbestimmungen. Die Veranlagung von Waren wird vereinfacht und der Grenzübertritt beschleunigt.

Gemäss den neuen Bestimmungen müssen Reisende, die Waren in die Schweiz einführen wollen, künftig am Zoll zwei grundsätzliche Fragen beantworten: 

  1. Übersteigt der Gesamtwert der Waren die Wertfreigrenze von 300 Franken?
  2. Werden die definierten Freimengen überschritten?

Werden beide Fragen mit «Nein» beantwortet, sind keine Abgaben zu bezahlen. Sonst werden, je nachdem, Mehrwertsteuer- und/oder Zollabgaben fällig.

Wertfreigrenze bei der Mehrwertsteuer

Das Recht sieht bei der Mehrwertsteuer aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Wertfreigrenze von 300 CHF pro Person und Tag für Waren vor, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen. Massgebend ist dabei der Wert aller mitgeführten Waren. Neu sind auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate der Wertfreigrenze anzurechnen. Wird der Betrag von 300 CHF  überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert aller Waren geschuldet. 

Freimengen bei zollpflichtigen Waren

Waren, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken in die Schweiz einführen, sind grundsätzlich zollfrei. Nur für so genannte sensible Waren sind aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge nach wie vor Zollabgaben zu bezahlen. Neu gelten ab dem 1. Juli 2014 folgende Freimengen: 

Fleisch und Fleischwaren, mit Ausnahme von Wild
Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag: 1 kg
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF: 17.- je kg

Butter und Rahm
Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag: 1 l/kg
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF: 16.- je kg/l

Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken
Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag: 5 l/kg
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF: 2.- je kg/l

Alkoholische Getränke
Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind.

Freimengen pro Person und pro Tag:
Alkoholgehalt bis 18 % Vol.: insgesamt 5 Liter und
Alkoholgehalt über 18 % Vol.: insgesamt 1 Liter

Zollabgaben für Mehrmenge in CHF:
Alkoholgehalt bis 18 % Vol.: 2.- je Liter
Alkoholgehalt über 18 % Vol.: 15.- je Liter

Tabakfabrikate
Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind.

Freimengen pro Person und pro Tag:
Zigaretten/Zigarren: insgesamt 250 Stück oder
andere Tabakfabrikate: insgesamt 250 g
oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse

Zollabgaben für Mehrmenge in CHF:
Zigaretten/Zigarren: 0.25 je Stück
andere Tabakfabrikate: 0.10 je Gramm


Die vom Bundesrat am 2. April 2014 verabschiedete Neuregelung schafft mehr Rechtssicherheit für die Reisenden und erlaubt es der Zollverwaltung, den zunehmenden Reiseverkehr effizienter zu bewältigen. In Zukunft will die Zollverwaltung eine elektronische Anmeldung von Waren im Reiseverkehr (z. B. mit Smartphone) ermöglichen, was auch für die Reisenden eine massive Vereinfachung bringen wird.

Alle Informationen zu den neuen Bestimmungen im Reiseverkehr stehen auf der Website der Eidg. Zollverwaltung zur Verfügung: www.ezv.admin.ch/reiseverkehr. So auch in der kostenlosen Zoll-App «Reisen und Waren» (www.reise-und-waren.admin.ch). An den Zollstellen liegen zudem Prospekte und Broschüren auf.


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Für Medienschaffende: Mediendienst Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
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