Allgemeinverbindlichkeit des Rahmenmietvertrags für die Westschweiz erneuert

Bern, 20.06.2014 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2014 die Allgemeinverbindlichkeit des Rahmenmietvertrags für die Westschweiz erneuert. Die seit dem 1. Juli 2008 geltenden Bestimmungen bleiben unverändert.

Der vorliegende Rahmenmietvertrag gilt für die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und die sieben französischsprachigen Bezirke des Kantons Wallis. Er ist anwendbar auf Mietverträge von Wohnräumen, wobei Einfamilienhäuser mit 6 oder mehr Zimmern, Luxuswohnungen mit 6 oder mehr Zimmern sowie Ferienwohnungen, die für höchstens drei Monate gemietet sind, ausgeschlossen sind. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt bis am 30. Juni 2020.

Im Kanton Waadt gilt zusätzlich zum Westschweizer Rahmenmietvertrag noch ein kantonaler Rahmenmietvertrag. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2014 die durch den Staatsrat des Kantons Waadt ausgesprochene Allgemeinverbindlicherklärung für diesen Rahmenmietvertrag genehmigt.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen wird bezweckt, die paritätische Verhandlungskultur im Mietwesen zu fördern. Die gesetzlichen Bestimmungen werden präzisiert, was dazu beiträgt, Streitigkeiten zwischen Vermietenden und Mietenden zu vermeiden. Gleichzeitig wird den besonderen regionalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Der allgemeinverbindlich erklärte Rahmenmietvertrag stellt einen wichtigen Konsens zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen in der Westschweiz dar. In der Deutschschweiz und im Tessin gibt es bis anhin noch keinen allgemeinverbindlich erklärten Rahmenmietvertrag.


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Leiter Bereich Recht,
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