Anpassung der Gesetzgebung zu den Biozidprodukten

Bern, 20.06.2014 - Der Bundesrat hat eine Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) beschlossen. Die Änderungen sollen einen hochgradigen Gesundheits- und Umweltschutz gewährleisten sowie technische Handelshemmnisse vermeiden. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Vernehmlassung in den betroffenen Kreisen. Die revidierte Verordnung tritt am 15. Juli 2014 in Kraft.

Der Bundesrat hat die Gesetzgebung zu den Biozidprodukten angepasst, um einerseits die Zulassung der ungefährlichsten Biozidprodukte (z.B. Insektenschutzmittel auf Lavendelölbasis) zu vereinfachen und andererseits die gefährlichsten Biozidprodukte restriktiveren Zulassungskriterien zu unterstellen. Ausserdem sieht die Revision die Förderung alternativer Testmethoden vor, die ohne Labortiere auskommen.

Mit dieser Anpassung der VBP kann das bestehende Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, das Schweizer Unternehmen einen erleichterten Zugang zum europäischen Markt gewährt, beibehalten werden. Biozidprodukte mit Zulassung in der Europäischen Union werden in der Schweiz durch ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren zugelassen.

Es dürfen nur Waren in Verkehr gebracht werden, die mit Biozidprodukten behandelt wurden, deren Wirkstoffe für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sind. Mit dieser neuen Massnahme soll vermieden werden, dass mit Biozidprodukten behandelte Waren (z.B. mit einem Biozidprodukt gegen Milben imprägnierter Teppich) gesundheitliche Probleme, wie z.B. einen Hautausschlag, verursachen oder sich negativ auf die Umwelt auswirken.

Die vorgenommenen Änderungen ermöglichen auch, die auf den 1. Juni 2015 festgesetzte Frist für den Übergang zum neuen Kennzeichnungssystem für Chemikalien einzuhalten. Dieses System verwendet neue Piktogramme, die auf die vom Produkt ausgehenden Gefahren hinweisen.


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