Besserer Schutz für "Schweiz" und Schweizerkreuz: Swissness-Ausführungsrecht geht in Vernehmlassung

Bern, 20.06.2014 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu vier "Swissness"-Ausführungsverordnungen eröffnet. Das Verordnungsrecht soll die vom Parlament beschlossene Verbesserung des Schutzes der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes mit präzisierenden Regeln weiter konkretisieren und zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.

Immer mehr Unternehmen verwenden für ihre Waren und Dienstleistungen Bezeichnungen wie "Schweiz", "Schweizer Qualität", "Made in Switzerland" und das Schweizerkreuz. Um Missbräuchen beim Gebrauch dieser gänzlich freiwilligen Bezeichnungen einen Riegel zu schieben und den Schutz zu verbessern, hatte das Parlament am 21. Juni 2013 die Swissness-Gesetzesvorlage verabschiedet. Das Ausführungsrecht dazu besteht aus vier Verordnungen. Zusammen mit den Erläuterungen, die ebenfalls publiziert werden, regeln diese Verordnungen Einzelheiten und schaffen damit grösstmögliche Klarheit für Produzenten, Konsumenten und Behörden.

Der Revisionsentwurf zur Markenschutzverordnung präzisiert, wie die 60 Prozent Herstellungskosten berechnet werden, die zur Bestimmung der geografischen Herkunft von Industrieprodukten massgeblich sind. Der Entwurf für eine  Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" für Lebensmittel regelt die Einzelheiten zur Berechnung des Mindestanteils an schweizerischen Rohstoffen bei Lebensmitteln.

Der Entwurf für eine Registerverordnung regelt Eintragung und Schutz von Herkunftsangaben für nichtlandwirtschaftliche Produkte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Damit können geografische Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben in Zukunft auch für Produkte wie Uhren und Mineralwasser in das neue Register eingetragen werden.

Der Revisionsentwurf zur Wappenschutzverordnung schliesslich regelt, wie das elektronische Verzeichnis der geschützten öffentlichen Zeichen von Bund, Kantonen und Gemeinden oder auch des Auslandes geführt wird.

Die Inkraftsetzung des Swissness-Gesamtpakets ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen. Allerdings sollen die Unternehmen bis längstens 31. Dezember 2018 Zeit haben, sich an die neuen Swissness-Regeln anzupassen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 17. Oktober 2014. Die Unterlagen können auf der Seite www.admin.ch in der Rubrik "Bundesrecht > Vernehmlassungen" eingesehen werden. Weitere Informationen zur Vorlage können beim IGE auf der Seite www.ige.ch/swissness und beim Bundesamt für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch) in der Rubrik "Themen > Produktion und Absatz > Swissness" heruntergeladen werden.


Adresse für Rückfragen

Allg. Fragen:
Anja Herren, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, T +41 31 377 72 15
Lebensmittel:
Dominique Kohli, Bundesamt für Landwirtschaft, T +41 58 462 25 87



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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