Bundesrat passt Ärztetarif TARMED an

Bern, 20.06.2014 - Der Ärztetarif TARMED ist seit rund 10 Jahren in Kraft. Der medizinische und technische Fortschritt hat in den letzten Jahren zu Verschiebungen in der Tarifstruktur geführt. Diese ist insgesamt nicht mehr sachgerecht und muss angepasst werden. Da sich die Tarifpartner nicht einigen konnten, passt der Bundesrat die Tarifstruktur erstmals im Rahmen seiner subsidiären Kompetenz an. Ab 1. Oktober 2014 sinkt die Entschädigung für gewisse technische Leistungen; die Grundversorger, namentlich die Hausärztinnen und Kinderärzte, erhalten gleichzeitig einen Zuschlag pro Konsultation in der Arztpraxis. Damit wird auch ein parlamentarischer Auftrag erfüllt und eine Massnahme des Masterplans medizinische Grundversorgung und Hausarztmedizin umgesetzt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet.

Die Tarifstruktur TARMED wird seit dem 1. Januar 2004 im Krankenversicherungsbereich angewandt. Die Tarifpartner haben seither einzelne Positionen angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt; die Tarifstruktur wurde jedoch nie gesamthaft revidiert. Mit der Einführung des TARMED sollten die intellektuellen ärztlichen Leistungen gegenüber den technisch-apparativen Leistungen aufgewertet werden. Die Einkommensunterschiede zwischen den technisch geprägten Fachspezialitäten und den Grundversorgern haben seither aber zu- statt abgenommen. Ein Grund dafür ist der medizinische und technische Fortschritt, der zu Verschiebungen innerhalb der Struktur geführt hat. Obwohl viele technische Leistungen heute mit weniger Aufwand erbracht werden können, wurden die Tarife nicht angepasst. Die Tarifstruktur als Gesamtheit ist somit heute nicht mehr sachgerecht.

Die Tarifpartner haben sich auch nach mehrmaliger Aufforderung durch den Bundesrat nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine angepasste Tarifstruktur einigen können.  Der Bundesrat macht deshalb erstmals von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch und nimmt seinerseits Anpassungen vor. Mit dem Ziel,  die intellektuellen ärztlichen Leistungen gegenüber den technischen Leistungen stärker zu gewichten.

Ab 1. Oktober 2014 werden die Taxpunkte der technischen Leistung (TL) für bestimmte Tarifpositionen um insgesamt 200 Millionen Franken gesenkt und andererseits in gleichem Umfang eine Zuschlagsposition für die Grundkonsultation eingeführt. Konkret bedeutet dies eine geringere Entschädigung für bestimmte technische Infrastrukturen wie etwa Computertomographen, die vor allem von Spezialisten und Spitälern verwendet werden; im Gegenzug erhalten Hausärztinnen und Kinderärzte bei der Grundkonsultation in ihrer Praxis eine um rund. 9 Franken höhere Vergütung. Die Anpassungen an der Tarifstruktur TARMED erfolgen kostenneutral und ohne Mehrkosten für die Prämienzahlerinnen und –zahler.

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung verabschiedet. Die Gesamtrevision des TARMED bleibt jedoch grundsätzlich Aufgabe der Tarifpartner. Falls sich die Tarifpartner auf eine sachgerechte Anpassung der Tarifstruktur einigen und der Bundesrat diese genehmigt, werden die verordneten Anpassungen aufgehoben.

Die Massnahme des Bundesrates ist Teil des Masterplans „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung“, der möglichst rasch konkrete Verbesserungen in der medizinischen Grundversorgung bringen soll. Die Menschen in der Schweiz sollen auch weiterhin überall rasch und in hoher Qualität behandelt werden, wenn sie erkranken oder einen Unfall haben. Dieses Ziel strebt der Bundesrat im Rahmen seiner Gesamtstrategie „Gesundheit2020“ an.


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