Massnahmen zur Verhinderung von Über- und Unterversorgung

Bern, 20.06.2014 - Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, im ambulanten Bereich eine optimale Gesundheitsversorgung zu erreichen und sowohl eine Überversorgung, als auch eine Unterversorgung in ihrem Gebiet zu verhindern. Dabei müssen die Kantone die betroffenen Kreise in den Entscheidungsprozess einbeziehen und sich an Qualitätskriterien orientieren. Der Bundesrat schlägt vor, das Krankenversicherungs-gesetz entsprechend anzupassen. Der Vorschlag basiert auf Diskussionen mit den wichtigsten Akteuren und geht am 20. Juni 2014 in die Vernehmlassung.

Die Kantone kennen die Versorgungslage und die Bedürfnisse in ihren Gebieten am besten. Deshalb sollen sie mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes die Möglichkeit erhalten, das ambulante Angebot nach Region und Fachgebiet zu regeln. Bei einer Überversorgung könnten die Kantone die Leistungserbringung nach Region, Leistungserbringer oder medizinischem Fachgebiet einschränken, bei einer Unterversorgung die Leistungserbringer unterstützen. Über die Art der Massnahmen entscheiden die Kantone anhand von Qualitätskriterien selber. Damit wird ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Bevor ein Kanton Massnahmen beschliesst, muss er den Bedarf an ambulanten Leistungen klären und den Umfang des Angebots festlegen. Er ist zudem verpflichtet, die betroffenen Kreise in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Dazu setzt der Kanton eine Kommission ein, in der Versicherte, Leistungserbringer und Krankenversicherer vertreten sind und die zuhanden des Kantons eine Empfehlung zur Bedarfsabklärung und zu den vorgeschlagenen Massnahmen formuliert.

Der Bund soll nur dann aktiv werden können, wenn die finanzielle Tragbarkeit des Systems gefährdet ist. Steigen die Kosten im ambulanten Bereich in einem Kanton überdurchschnittlich stark, und trifft der Kanton keine Massnahmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, kann der Bundesrat im Kanton bei den Tarifen im ambulanten Bereich Anpassungen vornehmen.

Ähnliche Steuerungsinstrumente sind in den Nachbarländern der Schweiz im Einsatz. Eine Studie des BAG zeigt auf, dass fast alle europäischen Länder gegen ein Über- oder Unterangebot vorgehen können, sei es durch eine Regulierung der Ärztezahlen oder durch eine Angebotssteuerung im Rahmen der staatlichen Finanzierung.

Der vorliegende Vorschlag zur optimalen Versorgung im ambulanten Bereich wurde an zwei Runden Tischen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, verschiedenen Ärztevereinigungen, den Spitälern, den Apothekern, Krankenversicherern und Patientenorganisationen diskutiert. Er soll die befristete Zulassungssteuerung für Ärzte und Ärztinnen ersetzen, die seit Sommer 2013 in Kraft ist und Mitte 2016 abgelöst werden soll.

Die Vernehmlassung zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) dauert bis am 10. Oktober 2014.


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