Die Preisfestsetzung bei Arzneimitteln soll angepasst werden

Bern, 19.06.2014 - Um das Kostenwachstum bei den Originalpräparaten zu stabilisieren, die Prozesse zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen, soll das Preisfestsetzungssystem bei den Arzneimitteln auf Anfang 2015 angepasst werden. Unter anderem soll der Länderkorb für den Auslandpreisvergleich erweitert werden. Das Departement des Innern EDI schickt die Massnahmen bis 25. Juli in die Anhörung. In einem späteren Schritt ist im Bereich der Generika die Einführung eines Referenzpreissystems vorgesehen.

Der Bundesrat hat sich mit der gesundheitspolitischen Strategie „Gesundheit 2020“ zum Ziel gesetzt, das System der Preisfestsetzung für Arzneimittel zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen Generika gefördert und das Kostenwachstum im Medikamentenbereich stabilisiert werden. Für die biomedizinische Forschung und den Standort Schweiz sollen weiterhin gute Rahmenbedingungen gelten und beides weiter gestärkt werden.

Vorgesehen ist, den Länderkorb für den Auslandpreisvergleich zu erweitern. Neu sollen für die Preisfestsetzung von Originalpräparaten, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden, auch die Preise in Belgien, Finnland und Schweden hinzugezogen werden. Heute werden die Preise in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Grossbritannien, Frankreich und Österreich berücksichtigt. Künftig sollen zudem gesetzliche Rabatte, die in den neun Referenzländern öffentlich bekannt sind, in die Preisfestsetzung einbezogen werden.

Klarer geregelt wird zudem, wie die beiden Preisbildungskriterien Auslandpreisvergleich (APV) und therapeutischer Quervergleich (TQV) zu berücksichtigen sind. Weiter soll es dem Bundesamt für Gesundheit  (BAG) künftig möglich sein, die Kernpunkte seiner Entscheide zu veröffentlichen und bekannt zu geben, gegen welche angeordnete Preissenkung Beschwerde eingereicht wurde.

Die dreijährliche Überprüfung von Arzneimitteln, die sich auf der Spezialitätenliste befinden, soll weitergeführt werden. In den letzten zwei Jahren wurden aufgrund dieser Überprüfungen die Preise von rund 1000 Arzneimitteln gesenkt und für die OKP Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken erzielt.

Mit den Massnahmen, wie sie das EDI vorsieht, sollen das Kostenwachstum bei den Originalpräparaten stabilisiert, die Prozesse vereinfacht und die Kosten-Nutzen-Beurteilung bei Arzneimitteln verbessert werden. Bei der Erarbeitung der Massnahmen wurden die Rückmeldungen berücksichtigt, die an drei runden Tischen eingebracht wurden. Die Treffen standen unter der Leitung des Vorstehers des Departements des Innern, Alain Berset. Teilgenommen haben die Verbände der Pharmaindustrie, der Versicherer, Konsumentenschutzorganisationen und der Preisüberwacher.

Einführung eines Referenzpreissystems

In einem späteren Schritt soll für den Bereich patentabgelaufener Arzneimittel ein Referenzpreissystem eingeführt werden. Der Bundesrat erachtet einen Systemwechsel als angebracht, da das erwartete Einsparungspotenzial mit bisherigen Massnahmen nicht voll ausgeschöpft werden konnte. Dies hat das Monitoring der im Jahr 2011 beschlossenen Massnahmen in diesem Bereich (flexibler ausgestalteter differenzierter Selbstbehalt und angepasste Preisabstandsregel) gezeigt. In einem Jahr konnten insgesamt 95 Millionen Franken (durch den differenzierten Selbstbehalt 73 Millionen Franken und durch die Preisabstandsregelung 22 Millionen Franken) eingespart werden.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, die entsprechenden Arbeiten für diesen Systemwechsel an die Hand zu nehmen. Damit ein Referenzpreissystem eingeführt werden kann, ist eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Kranken-versicherung (KVG) notwendig. Mit diesem neuen System legt das BAG für einen Wirkstoff einen maximalen Preis fest; nur dieser Preis wird von der OKP vergütet.


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