Strafuntersuchung: Tod eines IKRK-Delegierten in Libyen

Bern, 16.06.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) untersucht den Tod des am 4. Juni 2014 in Libyen erschossenen Schweizer IKRK-Mitarbeiters. Dieser wurde von bewaffneten Männern in Syrte getötet.

Die Leiche wurde am 11. Juni 2014 in die Schweiz überführt und am 12. Juni hat die BA das Verfahren gestützt auf Art. 6 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) eröffnet.

Das Verfahren richtet sich gegen unbekannte Täterschaft wegen Mord (Art. 112 StGB) in Verbindung mit der Beteiligung bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation eröffnet (Art. 112 i.V. m. Art. 260ter StGB).

Zurzeit können keine weiteren Angaben gemacht werden.


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