Offizielle Zeichen des Bundes für Berg- und Alpprodukte

Bern, 16.06.2014 - Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Verordnung über offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte verabschiedet. Damit schafft der Bund erstmals offizielle Zeichen für Schweizer Agrarprodukte und Lebensmittel. Diese garantieren die Herkunft der Erzeugnisse aus dem Berggebiet bzw. aus dem Sömmerungsgebiet. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.

Die offiziellen Zeichen dürfen nur verwendet werden, wenn die damit gekennzeichneten oder ausgelobten Produkte die Anforderungen der Berg und Alpverordnung erfüllen. Die Berg- und Alpprodukte müssen somit mehrheitlich aus Rohstoffen aus dem jeweiligen Gebiet bestehen sowie grundsätzlich dort hergestellt werden. Die Verwendung der offiziellen Zeichen ist freiwillig und kostenlos.

Die Verordnung beinhaltet die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte und legt die Gestaltung und Anwendung der Gestaltungsvorlagen fest. Damit wird die Verwendung der Zeichen auf Produkten, auf Geschäftspapieren, in Kommunikationsmitteln und in der Werbung ermöglicht.

Die Auszeichnung von Berg- und Alpprodukten mit den offiziellen Zeichen steht für den offiziellen Schutz dieser Produkte und soll die Transparenz fördern. Private Marken und Labels sollen nicht konkurrenziert, sondern durch das offizielle Garantiezeichen ergänzt werden. Damit soll die Wiedererkennbarkeit im Markt sowie die Vermarktung und Positionierung der Produkte verbessert werden.

Weitere Informationen und die Grafiken können über die Internetadresse www.blw.admin.ch>Themen>Produktion und Absatz>Berg und Alp heruntergeladen werden.


Adresse für Rückfragen

Patrik Aebi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. +41 58 462 25 92



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Bundesamt für Landwirtschaft
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